Lastenrad Förderung in Hameln
Förderung von Lastenfahrrädern und Lasten-e-Bikes in Hameln
Privatpersonen
Gefördert werden neue ein- und zweispurige Lastenräder die ein Gesamtgewicht von mind. 170 kg haben und eine Lastenzuladen von mind. 40 kg ermöglichen.
Hameln
1.200 Euro
(e)Lastenräder werden ab dem 01. Juli 2026 mit bis zu 1.200 € gefördert
Die Stadt Hameln engagiert sich aktiv für Klimaschutz, nachhaltige Stadtmobilität und die Vermeidung von Autoverkehr im Stadtgebiet. Um den Umstieg vom Pkw auf umweltfreundliche Alternativen attraktiver zu machen, unterstützt Hameln den Kauf von privat genutzten Lastenfahrrädern und e-Lastenrädern finanziell. Die Richtlinie tritt zum 01. Juli 2026 in Kraft und ist zunächst auf zwei Jahre befristet. Für diesen Umsetzungszeitraum werden insgesamt 50.000 € bereitgestellt.
Was wird gefördert?
In Frage kommen für die Förderung:
- (e)Lastenräder
- Lastenpedelecs (Unterstützung bis 25 km/h)
- Grundausstattung
Nicht förderfähig sind:
- nachträglich vorgenommene Umbauten
- Zubehörteile (Regenschutz, Transportboxen etc.)
- Lastenräder, die gewerblich genutzt werden oder zur gewerbsmäßigen Überlassung an Dritte gekauft wurden
- Mietkäufe und Leasingmodelle
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt:
- 25 % des Anschaffungspreises der Grundausstattung, max. 1.200 €
Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung nach dieser Richtlinie besteht nicht. Die Stadt Hameln als bewilligende Stelle entscheidet im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Über die Höhe des Gesamtbetrages der jährlich zur Verfügung stehenden Fördermittel beschließt der Rat der Stadt Hameln.
Wer kann einen Antrag stellen?
Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:
- natürliche, volljährige Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in der Stadt Hameln, die das Rad für den privaten Gebrauch erwerben
Hinweis: Pro Antragssteller kann max. ein Lastenrad gefördert werden.
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Der Antrag kann über ein Online-Formular gestellt werden.
Wie läuft die Förderung ab?
Wichtig: Lastenräder, die vor Erhalt des Bewilligungsbescheides beschaffen wurden, sind nicht förderfähig!
Schritt 1:
Die Förderung muss vor Beginn der Maßnahme bei der Stadt Hameln beantragt werden. Als Beginn der Maßnahme gilt insbesondere der Abschluss einer Bestellung und der Abschluss eines Kaufvertrages.
Schritt 2:
Die Antragstellung erfolgt über ein Online-Formular auf der Website der Stadt Hameln mit entsprechendem Authentifizierungsverfahren.
Schritt 3:
Füge deinem Antrag ein durch den Fachhandel ausgestellten Kostenvoranschlag bei. Achte darauf, dass Zubehöre und Anbauteile gesondert aufgenommen sind.
Schritt 4:
Falls deine Unterlagen unvollständig sein sollten, kannst du innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Aufforderung zu Nachreichung deinen Antrag nachbessern.
Schritt 5:
Nach Antragsabgabe kann mit dem Vorhaben förderunschädlich begonnen werden. Allerdings entsteht durch den Beginn der Maßnahme kein automatischer Rechtsanspruch auf Förderung. Erst mit Erhalt des Zuwendungsbescheids, aus dem sich die Höhe und die weiteren Bedingungen der bewilligten Zuwendung ergeben, wird die Förderfähigkeit bestätigt.
Schritt 6:
Die Bearbeitung der Anträge erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs. Nach Vorlage des Kaufbelegs (die Rahmen- bzw. Seriennummer muss darin aufgeführt sein) wird auf der Grundlage des Kostenvoranschlags sowie der eingereichten Rechnung der ermittelte Förderbetrag ausgezahlt.
Hinweise:
- Die Frist zur Aufbewahrung aller Nachweise und Antragsunterlagen beträgt zehn Jahre.
- Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbare Förderung in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt.
- Eine Doppelförderung für ein bereits gefördertes Lastenrad ist ausgeschlossen. Die Förderung nach dieser Richtlinie schließt die Inanspruchnahme von anderen Fördermitteln für dieselbe Maßnahme grundsätzlich aus.
- Die Bindungsfrist des bezuschussten Lastenfahrrades beträgt 5 Jahre ab Inbetriebnahme. Bei vorheriger Veräußerung muss der gewährte Zuschuss vollständig zurückgezahlt werden. Das geförderte Lastenfahrrad muss während der Bindungsfrist in Besitz und Eigentum des Antragsstellers verbleiben.
- Zur Kenntlichmachung der Förderung stellt die Stadt Hameln einen Aufkleber zur Verfügung, welcher deutlich sichtbar anzubringen ist.
- Die bewilligte Zuwendung kann im Falle eines Verstoßes gegen diese Richtlinie widerrufen werden.
Weitere Informationen zur Förderung findest du hier.