Sie möchten ein Dienstrad e-Bike & Fahrrad Leasing Projekt in Ihrer Firma umsetzen und durch Gehaltsumwandlung oder sogar Kostenübernahme für Ihre Mitarbeitenden viele Vorteile für Arbeitnehmende und Arbeitgebende genießen? Sie möchten bei Ihrem Dienstrad Projekt steuerliche Rechtssicherheit und wenig Aufwand in der Abwicklung? Gerne beraten wir Sie als kompetente und unabhängige Leasing Experten und schauen gemeinsam, welches der vielen Konzepte am Markt am besten zu Ihnen passt. Auf Wunsch bieten wir Ihnen auch ein eigenes modulares Konzept an, welches perfekt auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten werden kann. Unsere Beratung ist kostenfrei und unverbindlich.
Günstig zum Traum Dreirad! Mit Leasing wird's Ihres!
Unsere Leasingpartner
Sie haben bereits einen Leasinganbieter für Ihr Traum e-Bike? Sehr gut! Denn wir arbeiten mit allen namhaften Anbietern zusammen!
Sie haben noch keinen Anbieter? Finden Sie mit uns gemeinsam den Partner, der perfekt zu Ihnen passt!
Ihre Leasing Vorteile
Mit Ihrem Dienstrad profitieren Sie von zahlreichen Vorteilen. Seit dem 01.01.2020 gilt die sogenannte 0,25 % Regelung. Sofern Ihr Arbeitgeber die Leasingrate komplett übernimmt gilt seit 2019 sogar die 0 % Regelung. Die Versteuerung des geldwerten Vorteils fällt dann weg und Sie fahren kostenfrei.
- Premium Marken & über 37.000 verfügbare e-Bikes
- Deutschlandweites Händlernetz
- Top-Konditionen und langfristige Sicherheit
- Beratung kostenfrei und unverbindlich
Leasingrate errechnen - Schnell und unkompliziert
Mit unserem praktischen Ersparnis-Rechner können Sie als Arbeitnehmer ganz einfach online ermitteln, wie viel Prozent Sie im Vergleich zum Privatkauf sparen und wie hoch Ihre Nettolohnbelastung wäre.
Leasing Rechner - berechnen Sie Ihre monatliche Leasingrate
Aktueller Hinweis: Leasingrate kann je nach ausgewählter Leasingbank leicht abweichen!
Wie funktioniert's?
Erleben Sie grenzenlose Freiheit mit e-Bike-Leasing! Dank der cleveren Gehaltsumwandlung sparen Sie bis zu 40% im Vergleich zum Barkauf. So einfach geht’s:
- Beratungstermin vereinbaren
- Traum-Dreirad auswählen
- Schnell und unkompliziert leasen
Leasing-Beratung: kostenfrei & unverbindlich
Sie sind selbstständig?
Sie sind selbstständig, Freiberufler oder Gewerbetreibender und denen darüber nach, sich eines oder mehrere Bikes anzuschaffen!? Dann nutzen Sie jetzt die Vorteile des e-motion e-Bike Leasings!
Bis 31.12.2030 zahlen Selbstständige keine 1 % geldwerten Vorteil mehr sondern 0 % – die private Nutzung wird also komplett steuerfrei!
Jetzt Info-Paket für dein Dienstrad-Projekt anfordern
Geben Sie uns gerne ein paar Informationen über Ihr Unternehmen, wir setzen uns gerne mit Ihnen in Verbindung und prüfen Ihre Anfrage.
Häufige Fragen zum e-Bike Leasing
Im Bereich “Häufige Fragen” finden Sie weitere Antworten auf häufige Fragen zum Dienstrad Leasing für e-Dreiräder.
e-Bike fahren – Steuern sparen
Wir bieten Ihnen ein rundes Konzept in Sachen e-Bike Leasing über Gehaltsumwandlung für Arbeitnehmer / Mitarbeiter (e-motion Firmen e-Bike) sowie für normales e-Bike Leasing für Selbstständige / Gewerbetreibende (e-motion e-Bike Leasing).
Der Ablauf – in wenigen Schritten zum Wunsch e-Bike
Das schöne am e-Bike Leasing ist, dass Mitarbeitende, die ihr e-Bike über die Firma leasen, ihr Bike auch unbeschränkt privat nutzen dürfen! Überlässt der Arbeitgebende dem Mitarbeitenden ein Dreirad, Fahrrad oder Pedelec, muss dieser den geldwerten Vorteil, den er aus der privaten Nutzung zieht, versteuern. Dies gilt jedoch nur, wenn der Mitarbeitende sich an den Kosten per Gehaltsumwandlung beteiligt. Falls der Arbeitgebende alle Kosten übernimmt, quasi als Gehaltsextra, zahlt der Mitarbeitende seit 01.01.2019 0 % für den geldwerten Vorteil (bei neu abgeschlossenen Verträgen).
1 % Regelung – Fahrtenbuch nicht nötig
Folgender Erlass vom 23. November 2012 der obersten Finanzbehörden der Länder regelt die Versteuerung: „Nach § 8 Absatz 2 Satz 8 EStG wird hiermit als monatlicher Durchschnittswert der privaten Nutzung (einschließlich Privatfahrten, Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte und Heimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung) 1 % der auf volle 100 Euro abgerundeten unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers, Importeurs oder Großhändlers im Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Fahrrads einschließlich der Umsatzsteuer festgesetzt. Die 44 € Freigrenze für Sachbezüge nach § 8 Absatz 2 Satz 9 EStG ist nicht anzuwenden.“ Ein 1.999 € inkl. Mwst. e-Bike würde also zu 19 € geldwertem Vorteil pro Monat führen.
Neuigkeiten für alle Verträge die zwischen 01.01.2019 – 31.12.2030 abgeschlossen werden, gemäß Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder zur Steuerlichen Behandlung von (Elektro-)Fahrrädern:
Beim e-Bike Leasing können Sie bares Geld sparen im Vergleich zum Privatkauf. Als Arbeitnehmender / Mitarbeitender können Sie die Leasingrate ganz einfach vom Arbeitgebenden über eine Gehaltsumwandlung zahlen lassen. Sie können sich also bei uns ein hochwertiges e-Bike aussuchen, z.B. für 3.600 € und überzeugen Ihren Arbeitgeber, dass er Ihnen die Leasingrate von ca. 100 € vom Gehalt abzieht. Überlegen Sie einmal, dass vom Bruttogehalt meist gerade mal die Hälfte übrig bleibt, dann ist das doch eine tolle Sache, wenn man die 100 € Leasingrate vom Bruttogehalt, anstelle vom Nettogehalt zahlt. Neben der Brutto-Netto Ersparnis profitieren Sie auch davon, dass der Arbeitgeber keine 19 % Mehrwertsteuer auf die Leasingrate zahlen muss, bzw. diese wieder erstattet bekommt. Lediglich die private Nutzung Ihres “Dienst-e-Bikes / Firmen-e-Bikes” müssen Sie zusätzlich über die 1 % Regelung (seit 2020 sogar nur 0,25 %) versteuern, was beim einem 3.600 € Rad gerade mal ca. 9 € im Monat ausmacht.
Leasing ist im zivilrechtlichen Sinn ein Nutzungsüberlassungsvertrag. Bei einem, den steuerrechtlichen Bestimmungen erfüllenden Leasingvertrag, ist das Objekt dem Leasinggeber wirtschaftlich zuzurechnen. Die Leasingraten sind in voller Höhe die monatlich ansetzbaren Kosten eines gewerblichen Leasingnehmers, der das Objekt weder als Anlagevermögen ausweist, noch Dauerschulden aus dessen Finanzierung bilanzieren muss.
Eine Eigentumsübertragung an den Leasingnehmer darf nicht das fest vereinbarte oder wahrscheinliche Ziel eines Leasingvertrages sein, der ansonsten steuerrechtlich als Mietkaufvertrag qualifiziert wird. Bei e-Bike Leasing geht es meist um Vollamortisation mit Laufzeit von 36 Monaten.
Da die Abgrenzung zum Mietkauf sehr wichtig ist, gehen wir auf dieses Thema nochmal detaillierter ein: Mietkauf ist aus steuerlicher Sicht nicht unbedingt gleichbedeutend mit Leasing. Bei einem Mietkauf geht das wirtschaftliche Eigentum sofort auf den Käufer über. Das macht eine Aktivierung im Anlagevermögen notwendig. Das juristische Eigentum geht in der Regel nach der Zahlung der letzten Rate an den Käufer über. Bei einem Mietkaufvertrag ist das Objekt dem Mietkäufer wirtschaftlich zuzurechnen. Dieser muss sowohl das Objekt als auch die Verpflichtungen aus dem Mietkaufvertrag in seine Bilanz aufnehmen. Die monatlichen Kosten bestehen aus dem Zinsanteil der Mietkaufraten und der Abschreibung des Objektes.
Kontaktieren Sie Ihre e-motion Leasing Experten
Sie interessieren sich für e-Dreirad Leasing? Hier finden Sie unsere Dreirad-Zentren. Kontaktieren Sie uns!