Lastenfahrrad Förderung in Eschborn
Eschborn fördert e-Lastenfahrräder
Privatpersonen
Förderfähig sind werksneue e-Lastenfahrräder, die einen verlängerten Radstand haben. Das Lastenfahrrad muss ein Lastzuladung von 40 kg aufweisen und die Transportmöglichkeit muss unlösbar am Fahrrad befestigt sein. Außerdem darf die Nenndauerleistung des Hilfsantriebs 250 Watt nicht übersteigen. Es besteht eine Zweckbindungsfrist von 48 Monaten.
Eschborn
1000 Euro
Die Stadt Eschborn fördert e-Lastenfahrräder mit bis zu 1000 €.
Die Stadt unterstützt eine nachhaltige und umweltfreundliche Nutzung von alternativen Verkehrsmitteln, insbesondere die Förderung des Radverkehrs, und schafft mit dem vorliegenden Förderprogramm einen Anreiz für die Beschaffung von e-Lastenrädern.
Was wird gefördert?
In Frage kommen für die Förderung:
- e-Lastenfahrräder
Nicht förderfähig sind gebrauchte e-Lastenräder, Umbauten, e-Bikes ohne Pedalunterstützung, zulassungs- und versicherungspflichtige e-Bikes (z. B. S-Pedelecs), Lastenanhänger, Zubehör sowie Schwerlastenräder nach BAFA-Definition.
Eine Finanzierung über Leasing, Raten- oder Mietkauf ist ausgeschlossen.
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt:
- 25 % und maximal 1000 € für (e-)Lastenfahrräder
Pro Haushalt kann nur ein Antrag gestellt werden. Eine erneute Förderung ist frühestens vier Jahre nach Bewilligung eines Zuschusses möglich.
Wer kann einen Antrag stellen?
Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:
- Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Eschborn
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Du kannst das Antragsformular online ausfüllen und direkt an die Stadt Eschborn übermitteln.
Wie läuft die Förderung ab?
Schritt 1:
Wichtig: Schließe erst einen Kaufvertrag ab, wenn du den Bewilligungsbescheid erhalten hast. Lasse dir zunächst ein konkretes Angebot geben.
Schritt 2:
Fülle den Antrag vollständig aus und füge den notwendigen Kostenvoranschlag hinzu.
Schritt 3:
Nach einem positiven Bescheid hast du vier Monate Zeit einen Kaufnachweis einzureichen. Im Falle eines Lieferengpasses kann eine Fristverlängerung beantragt werden.
Schritt 4:
Nach erhalt des Fahrzeuges musst du innerhalb eines Monats die Schlussrechnung, Zahlungsnachweis & ein Foto des erworbenen Lastenrads mit gut sichtbaren "Eschborn fährt Rad" Aufkleber einreichen.
Hinweise:
- Bei Abweichung vom beantragten Modell ist ein Nachweis der Förderfähigkeit (z. B. Datenblatt) erforderlich; das geförderte e-Lastenrad muss mindestens 4 Jahre genutzt werden – bei früherem Verkauf oder Vermietung ist die Förderung anteilig zurückzuzahlen.
- Eine Doppelförderung durch Bund oder Land ist ausgeschlossen; die Teilnahme an einer anonymisierten Evaluation ist verpflichtend.
- Bei Verstößen, Falschangaben oder Zweckentfremdung kann die Stadt Eschborn die Förderung zurückfordern und rechtliche Schritte einleiten.