Lastenfahrrad Förderung in Braunschweig
Erneute Förderung in Braunschweig
Freiberufler, Gewerbetreibende, Privatpersonen, Stiftungen, Vereine, Unternehmen, Wohnungseigentümergemeinschaft
Gefördert wird der Kauf von serienmäßigen, fabrikneuen ein- und zweispurigen der StVO entsprechenden, zulassungs- und versicherungsfreien (e-)Lastenrädern und Fahrradanhängern. Die Räder müssen eine höhere Transportkapazität als herkömmliche Fahrräder bieten.
Braunschweig
1.000 Euro
Die Stadt Braunschweig fördert erneut die Anschaffung von Lastenrädern, Lastenpedelecs und Fahrradanhängern.
Das Interesse am Transport von Lasten mit Fahrrädern ist in den letzten Jahren gestiegen. Die Stadt Braunschweig setzt auf eine moderne Mobilität und möchte eine umweltschonende, lärmreduzierte und platzsparende Mobilität in Städten voranbringen. Die Förderrichtlinie für die Anschaffung von Lastenrädern, Lastenpedelecs und Fahrradanhängern soll dazu beitragen, Anschaffungshürden zu überwinden und Fahrten anstelle mit dem Kfz, fortan nach Möglichkeit mit dem Rad zu erledigen.
Was wird gefördert?
In Frage kommen für die Förderung:
- Lastenfahrrad mit elektronischer Unterstützung (Lastenpedelec bis 25 km/h)
- Lastenfahrrad (rein muskulärer Antrieb)
- Fahrradanhänger
Nicht förderfähig sind: - gebrauchte oder geleaste Räder und Anhänger
- Zubehör und ergänzende Anbauteile
- Umbauten, Prototypen und Sonderanfertigungen
- Anschaffungen zur entgeltlichen Vermietung oder gewerbsmäßigen Überlassung an Dritte
- Lastenräder, die ausschließlich für den Personentransport konzipiert sind (z.B. Rikschas) oder als Verkaufsfläche dienen
- Fördergegenstände mit einem Beschaffungswert unter 200 €
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt:
- e-Lastenfahrräder: bis zu 25 % der Kosten und max. 1.000 €
- Lastenfahrräder: bis zu 25 % der Kosten und max. 500 €
- Lastenanhänger: bis zu 25 % der Kosten und max. 250 €
- Antragsgruppen, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, erhalten lediglich eine Förderung in Höhe von 25 % der Netto-Kosten.
Hinweis: Insgesamt stehen 50.000 Euro zur Verfügung. Eine Förderung ist nicht mehr möglich, wenn die Gesamtförderhöhe ausgeschöpft ist. In diesem Fall wird der Antrag in eine Warteliste aufgenommen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Wer kann einen Antrag stellen?
Beantragen können Gruppierungen folgender Kategorien:
- Gewerbebetriebe / Unternehmen mit einem Sitz oder Niederlassung in der Stadt Braunschweig
- Freiberuflich tätige Personen mit Sitz in der Stadt Braunschweig
- Stiftungen, Genossenschaften, eingetragene Vereine und Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Sitz in der Stadt Braunschweig
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) der Stadt Braunschweig
- Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Braunschweig
Nicht-Privatpersonen dürfen die Förderung lediglich einmal pro Jahr beantragen. Je Privatperson ist innerhalb der Zweckbindungsfrist kein weiteres Fahrzeug förderfähig.
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Anträge können ab Montag, 16. Februrar, um 9 Uhr, über das Serviceportal gestellt werden. Für Privatpersonen ist dafür ein Service-Konto erforderlich.
Wie läuft die Förderung ab?
Wichtig: Förderfähig sind nur Anschaffungen, die nicht vor Antragstellung getätigt wurden!
Schritt 1:
Privatpersonen müssen sich zunächst für das Servicekonto registrieren und dann anmelden, um das Antragsformular ausfüllen zu können.
Schritt 2:
Fülle das Antragsformular ab dem 16.02.2026 online aus und lade die entsprechenden Unterlagen der Checkliste hoch.
Checkliste:
- Vollständig ausgefüllter Antrag
- Typbeschreibung oder Angebot des gewünschten (e-)Lastenfahrrads oder Anhängers
- digitaler Nachweis der Vorder- und Rückseite des Personalausweises
- Für Gewerbetreibende: Aktueller Gewerbeschein oder ein Handelsregisterauszug in Kopie, aus dem der Sitz oder eine Niederlassung in der Stadt Braunschweig hervorgeht
- Für Freiberufler: Nachweis in Kopie, aus dem die Braunschweiger Betriebsstätte der Antragsteller hervorgeht
- Für Stiftungen, Genossenschaften, eingetragene Vereine und Körperschaften: Nachweis in Kopie, aus dem der Braunschweiger Sitz der Antragsteller hervorgeht
- Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG): Kopie des bestandskräftigen Beschlusses der WEG zur Einreichung eines Förderungsantrages, der Anschaffung eines Lastenfahrrads/Lastenpedelecs sowie eines aktuellen Grundbuchauszugs, aus dem das Braunschweiger Gründstück der WEG hervorgeht
Schritt 3:
Die Stadt Braunschweig prüft nach Antragseingang, ob der Antrag den Vorgaben der vorliegenden Richtlinie entspricht. Vollständig eingereichte Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet und bei Erfüllung der Fördervoraussetzungen beschieden.
Schritt 4:
Die Beschaffung des Fahrzeugs sollte anschließend innerhalb von sechs Monaten erfolgen.
Schritt 5:
Nach Abschluss des Kaufvertrags und vollständiger Bezahlung ist ein digitaler Nachweis desselben inklusive eines digitalen Nachweises der Kassenquittung des Händlers oder der digitale Beleg eines Überweisungsträgers oder eines Kontoauszugs unverzüglich bei der Stadt Braunschweig einzusenden. Die Auszahlung erfolgt erst nach Rechtskraft des Haushalts.
Sonstiges:
- Die Zweckbindungsfrist der geförderten Fahrzeuge beträgt 36 Monate
- Zuwendungsempfänger, die zum Vorsteuerabzug nach § 15 UStG 1980 berechtigt sind, haben eine entsprechende Erklärung bei Antragsstellung abzugeben
- Für die Anschaffung des Lastenrads oder Fahrradanhängers darf keine Förderung aus anderen Zuschuss-Programmen beantragt werden
- Alle Antragstellenden erklären sich damit einverstanden, ab dem Erhalt des Zuschusses für die kommenden 36 Monate die mit dem Förderbescheid übersandten Aufkleber „gefördert durch die Stadt Braunschweig“ auf dem Förderobjekt sichtbar anzubringen
- Es ist möglich, das Förderobjekt nach Antragstellung zu ändern. Dafür muss ein geändertes Angebot oder eine geänderte Typenbeschreibung des gewünschten Förderobjekts über das Serviceportal der Stadt Braunschweig zur erneuten Prüfung eingereicht werden
Weitere Informationen, die aktualisierte Förderrichtlinie und ein Dokument für häufig gestellt Fragen findest du hier.