Lastenfahrrad Förderung Lahr
Lastenrad Förderung für den Klimaschutz
Privatpersonen
Hauptwohnsitz in Lahr
Lahr
500 Euro
Die Förderung ist seit dem 31.12.2024 abgelaufen. Es können keine weiteren Anträge mehr gestellt werden. Falls die Förderung noch einmal aufgenommen wird, werden wir dich hier darüber informieren.
Im Rahmen des Radverkehrsförderung fördert die Stadt Lahr den Kauf von (e-)Lastenrädern mit dem Ziel, den motorisierten Individualverkehr in der Stadt zu reduzieren.
Was wird gefördert?
In Frage für die Förderung kommen:
- e-Lastenräder bis 25 km/h Motorunterstützung
- Lastenräder für den Waren-, Material- oder Personentransport
Wichtig:
(e-)Lastenräder müssen eine fest angebrachte Transportmöglichkeit haben, wie zum Beispiel eine Box. Pro Haushalt kann nur ein Lastenrad gefördert werden. Das Förderobjekt muss mindestens 12 Monate lang genutzt werden.
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt:
- 500 € für Lasten e-Bikes
- 300 € für Lastenräder ohne elektrische Unterstützung
Wer kann einen Antrag stellen?
Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:
- Lahrer Bürgerinnen und Bürger
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Das Antragsformular findest du auf der Website der Stadt Lahr.
Wie läuft die Förderung ab?
Die Förderung ist derzeit ausgeschöpft. Sollte es eine Neuauflage geben, informieren wir dich hier umgehend darüber.
Schritt 1:
Vor dem Kauf eines (e-)Lastenrads ist das Antragsformular schriftlich bei der Stadt Lahr einzureichen.
Die Unterlagen sind vorzugsweise elektronisch zu senden an:
stadtplanungsamt@lahr.de
Schritt 2:
Nach positiver Prüfung erhältst du einen Zuwendungsbescheid und hast acht Wochen Zeit das Lastenfahrrad zu erwerben und den Kaufbeleg bei der Bewilligungsstelle der Stadt Lahr vorzulegen.
Wichtig: Erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheid darfst du den Kauf deines Lastenrads oder Lasten e-Bikes tätigen.
Schritt 3:
Nach Einreichung der Rechnung und eines Zahlungsbelegs wird dir die entsprechende Fördersumme überwiesen.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuschüssen.
Weitere Informationen in den Förderrichtlinien