Lastenfahrrad Förderung in Westerkappeln
Westerkappeln fördert (e-)Lastenfahrräder und Anhänger
Privatpersonen
Förderfähig sind (e-)Lastenfahrräder, die über eine Nutzlast von 40 kg befördern können und die Transportmöglichkeit unlösbar vom Fahrzeug ist. Zudem muss der Radstand größer als 1,30 m sein.
Westerkappeln
1000 Euro
DIe Förderung ist abgelaufen, es können keine weiteren Anträge mehr gestellt werden. Falls die Förderung noch einmal aufgenommen wird, werden wir dich hier darüber informieren.
Durch die Bezuschussung für Lastenfahrräder und Lastenanhänger (bzw. Kinder- oder Hundeanhänger) wird ein Anreiz für Privatpersonen geschaffen, verstärkt auf dieses umweltfreundliche Verkehrsmittel zu setzen und damit PKW-Fahrten zu ersetzen
Was wird gefördert?
In Frage kommen für die Förderung:
- (e-)Lastenfahrräder
- Anhänger
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt:
- 30 % und maximal 1000 € für e-Lastenfahrräder
- 30 % und maximal 500 € für Lastenfahrräder
- 30 % und maximal 100 € für Anhänger
Wer kann einen Antrag stellen?
Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:
- Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Westerkappeln
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Du kannst das Antragsformular online herunterladen und per Post an die Gemeinde Westerkappeln senden:
Gemeinde Westerkappeln
Abteilung Planen, Bauen und Infrastruktur
Förderprogramm Lastenfahrräder/-anhänger
Große Str. 13 49492 Westerkappeln
Wie läuft die Förderung ab?
DIe Förderung ist abgelaufen, es können keine weiteren Anträge mehr gestellt werden. Falls die Förderung noch einmal aufgenommen wird, werden wir dich hier darüber informieren.
Schritt 1:
Fülle den Antrag vollständig aus und für die originale Rechnung, einen Nachweis der Mindestzuladung, Kopie des Personalausweises und Rahmennummer des Fahrzeugs hinzu.
Schritt 2:
Verschicke diese Unterlagen und du erhältst dein Geld, wenn alle Angaben stimmen.
Weitere Informationen zur Förderung