Lastenfahrrad Förderung in Tübingen

Das Förderprogramm „Tübingen macht blau“

Lastenrad Förderung in Tübingen
Wer hat Anrecht?

Privatpersonen

Voraussetzungen

Das Lastenrad bzw. der Fahrradanhänger (neu oder gebraucht und voll funktionsfähig) muss nach dem 01.01.2024 und im regionalen Fahrradhandel (100 km Radius) gekauft worden sein. Auf dem Lastenrad bzw. dem Fahrradanhänger muss ein „Tübingen macht blau“-Aufkleber (Größe circa 13 x 15 cm) angebracht werden.

Reichweite

Tübingen

Fördermittel

1500 Euro

Dieses Förderprogramm ist aufgrund der aktuellen Haushaltssituation gestoppt. Sobald der städtische Haushalt für das Jahr 2025 vom Regierungspräsidium genehmigt wurde, prüft die Stadtverwaltung, ob sie wieder eine Förderung anbieten kann. Wann dies sein wird, kann nicht vorhergesagt werden. Informationen dazu stehen auf der Webseite der Stadt Tübingen. Auch zur Ausgestaltung etwaiger Förderbedingungen kann die Stadtverwaltung noch keine Aussage treffen, weil dies von den verfügbaren Mittel abhängig ist.

Sobald wieder eine Förderung angeboten wird, informieren wir dich hier darüber.

Im Jahr 2024 gibt es eine Förderung für klassische Lastenräder und Fahrrad-Anhänger. Neu ist, dass die seit 2021 bestehende soziale Komponente erhöht worden ist. Inhaber:innen einer KreisBonusCard sowie einer KreisBonusCard extra profitieren dadurch von einer noch höheren Förderung als in den Jahren zuvor. Sie können bis zu 50 Prozent (max. 1.500 Euro) Förderung bekommen. Für ein Kinder- und Transportanhänger gibt es maximal 300 Euro Förderung mit KBC. Antragstellende ohne KreisBonusCard oder KreisBonusCard extra bekommen für ein Lastenrad eine Förderung von 25 Prozent (max. 750 Euro). Für ein Kinder- und Transportanhänger gibt es 25 Prozent (max. 150 Euro).  

Was wird gefördert?

In Frage kommen für die Förderung:

  • Lastenfahrräder mit Elektroantrieb
  • Lastenfahrräder ohne Elektroantrieb
  • Fahrradanhänger

Umfang der Förderung

Die Förderhöhe beträgt: 

Für Inhaber.innen einer KreisBonusCard sowie einer KreisBonusCard extra:

  • 50 % bis maximal 1500 € bei Lastenfahrrädern mit oder ohne Elektroantrieb
  • Maximal 300 Euro bei Kinder- und Transportanhängern

Für Antragstellende ohne KreisBonusCard oder KreisBonusCard extra 

  • 25 % bis maximal 750 € bei Lastenfahrrädern mit oder ohne Elektroantrieb
  • 25 % bis maximal 150 € bei Kinder- und Transportanhängern

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Tübingen

Wo kann ich die Förderung beantragen?

Bei Inhaberschaft einer Kreisbonus-Card oder Kreisbonus-Card extra kann der Förderantrag mit diesem Antragsformular online gestellt werden.
Dieses Antragsformular kann von allen gestellt werden, auch bei Inhaberschaft einer Kreisbonus-Card oder Kreisbonus-Card extra. 

Wie läuft die Förderung ab?

Die Förderung ist derzeit ausgeschöpft. Sollte es eine Neuauflage geben, informieren wir dich hier umgehend darüber.

Antragstellung ohne KreisBonusCard

Der Auszahlungsantrag kann erst nach dem Kauf des Lastenrades oder des Fahrradanhängers
gestellt werden. Dem Auszahlungsantrag müssen folgende Nachweise beigelegt werden:

  • Kopie der Rechnung
  • Datenblatt des Herstellers, dem die im Kapitel 4. genannten „technischen Merkmale“ zu entnehmen sind.
  • Foto des Lastenfahrrads bzw. Fahrradanhängers

Antragstellung mit „KreisBonusCard“ oder „KreisBonusCard extra“

Schritt 1: 
KreisBonusCard (KBC)-Inhaberinnen und -Inhaber können vor oder nach dem Kauf eines Lastenrades oder eines Fahrradanhängers einen Antrag stellen. Ein positiver Förderbescheid reserviert den genannten Förderbetrag, jedoch nur bis zum 31. Dezember 2024. Dazu muss der Förderantrag zusammen mit folgenden Unterlagen eingereicht werden:

  • Kopie der KBC bzw. KBC extra
  • Datenblatt des Herstellers, dem die im Kapitel 4. genannten „technischen Merkmale“ zu entnehmen sind

Schritt 2:
Nach dem Kauf ist der Auszahlungsantrag vollständig und richtig ausgefüllt einzureichen. Dem Auszahlungsantrag müssen folgende Nachweise beigelegt werden:

  • Kopie der KBC bzw. KBC extra
  • Kopie der Rechnung
  • (optional) Nachweis über die getätigte Zahlung oder eines Finanzierungsplans
  • Datenblatt des Herstellers, dem die im Kapitel 4. genannten „technischen Merkmale“ zu entnehmen sind.
  • Foto des Lastenfahrrads bzw. Fahrradanhängers

Kontaktiere jetzt deine Lastenrad-Experten

Gerne beraten wir dich zum Thema Förderung von Lastenrädern am Telefon oder in unserem Shop. Vereinbare dafür einfach einen Termin und besuche uns im Lastenfahrrad-Zentrum in deiner Nähe. Vor Ort haben wir eine breite Auswahl an Lasten e-Bike Modellen und verschiedenen Typen, damit wir mit dir gemeinsam dein passendes Lastenrad finden.