Lastenfahrrad Förderung in Österreich – Wien
Jetzt Kaufprämie für Privatpersonen sichern
Privatpersonen
Förderfähig sind neue (e-)Transporträder, die ein Zuladegewicht von mind. 60 kg, eine Leistung von max. 600 W und eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h haben. (e-)Falträder dürfen das Faltmaß von 110 x 80 x 40m cm nicht überschreiten.
Wien
900 Euro
Die Förderungsaktion des Bundesministeriums für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI) unterstützt die Anschaffung und den privaten Einsatz von (e-)Transporträdern und (e-)Falträdern.
Mobilität ist ein zentraler Bestandteil unseres Alltags und gleichzeitig ein entscheidender Hebel für den Klimaschutz. Gerade im Verkehrsbereich sind die Herausforderungen weiterhin groß, denn seit 1990 sind die Treibhausgasemissionen in diesem Sektor um beinahe 60 % gestiegen. Deshalb unterstützt die Ausschreibung „klimaaktiv mobil“ auch in diesem Jahr wieder zukunftsweisende Maßnahmen, die den Rad- und Fußverkehr langfristig attraktivieren.
Was wird gefördert?
In Frage kommen für die Förderung:
- (e-)Transporträder
- (e-)Falträder
Nicht förderfähig:
- (e-)Transporträder und (e-)Falträder, die keine tretbaren Pedale haben
- S-Pedelecs, die als Motorfahrräder gelten
Umfang der Förderung
Die Förderung beträgt:
- (e-)Transportfahrräder: 900 €
- (e-)Falträder: 500 €
Die Förderung ist mit 50 % der förderungsfähigen Kosten begrenzt.
Hinweise: Pro Antrag kann nur ein Rad gefördert werden.
Wer kann einen Antrag stellen?
Förderungsmittel werden für Privatpersonen bereitgestellt.
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Die Antragsstellung ist ausschließlich online möglich.
Wie läuft die Förderung ab?
Hinweis: Eine Förderung von e-Fahrrädern ist nur bei ausschließlicher Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern möglich. Außerdem werden nur Fahrzeuge gefördert, für die beim Kauf ein großes kostenfreies Fahrradservice gewährt wurde.
Wichtig: Antragsstellungen können in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis längstens 27.02.2026 (12 Uhr) eingereicht werden und die Rechnung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 9 Monate sein.
Schritt 1:
Folgende Dokumente werden für die Antragsstellung benötigt:
- Vollständige Rechnung(en)
- das unterfertigte Formular zur Förderungsabrechnung
- Nachweis über den Einsatz von Strom aus 100 % erneuerbaren Energieträgern (nur bei elektrischen Rädern)
- Besitz einer - zum Zeitpunkt der Einreichung gültigen - ÖV-Jahresnetzkarte (bei (e-)Falträdern)
Schritt 2:
Nun kann der Antrag online gestellt werden.
Schritt 3:
Nachdem der Antrag vollständig eingereicht wurde, durchläuft er einen Beurteilungs- und Genehmigungsprozess. Nach Genehmigung erfolgt die Auszahlung der Förderung.
Weitere Informationen findest du in der Förderrichtlinie.