Lastenfahrrad Förderung in Gunzenhausen
Förderung von Cargo-Bikes und Lastenanhänger für Fahrräder
Kommunen, Privatpersonen, Stiftungen, Vereine
Förderfähig sind neue, selbstgenutzte, ein- oder zweispurige (e-)Lastenfahrräder mit einer Lastenzuladung von mind. 40 kg. Außerdem werden reine Lastenanhänger für Fahrräder gefördert, die ausschließlich zum Transport von Lasten geeignet sind und eine Zuladung von mind. 40 kg haben.
Gunzenhausen
2000 Euro
Gunzenhausen fördert (e-)Lastenfahrräder und Anhänger mit einer Fördersumme von bis zu 2000 €.
Angesichts der begrenzten öffentlichen Flächen in der Innenstadt und der hohen Anzahl an Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren, die Lärm und Umweltbelastungen verursachen, verfolgt die Stadtverwaltung gemeinsam mit dem Stadtrat das Ziel, alternative Verkehrsmittel zu fördern und die Lebensqualität für alle Bürgerinnen und Bürger zu verbessern. Trotz der ländlichen Lage, die einen vollständigen Verzicht auf den PKW unrealistisch erscheinen lässt, werden praktische und umweltfreundliche Mobilitätslösungen vorangetrieben.
Was wird gefördert?
In Frage kommen für die Förderung:
- (e-)Lastenfahrräder
- Lastenanhänger
Nicht förderfähig sind:
- Fahrradanhänger, die zum Transport von Kindern und Hunden zugelassen sind.
- ein Kauf von Privat zu Privat
- nachträglich vorgenommene Umbauten an herkömmlichen Fahrrädern, e-Bikes oder S-Bikes
- für den Straßenverkehr nicht zugelassene Fahrzeuge
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt:
- Bei (e-)Lastenfahrrädern 25 % der Anschaffungskosten und maximal 2.000 €
- Bei Lastenanhängern 25 % der Anschaffungskosten und maximal 250 €
Hinweis: Eine Doppelförderung durch andere Zuschuss-Programme ist ausgeschlossen.
Wer kann einen Antrag stellen?
Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:
- Privatpersonen mit Hauptwohnsitz im Stadtgebiet von Gunzenhausen
- Stiftungen, Genossenschaften, Vereine, Körperschaften des öffentlichen Rechts
Hinweis: Pro Antragsteller kann im Förderzeitraum von drei Jahren jeweils nur ein Fahrzeug gefördert werden.
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Die Förderung kann bequem über die Internetseite erfolgen, oder mittels schriftlichem Antrag an das Hauptamt erledigt werden.
Adresse:
Stadt Gunzenhausen, Hauptamt
Marktplatz 23
91710 Gunzenhausen
Wie läuft die Förderung ab?
Wichtig: Eine Förderung muss vor Abschluss des Kaufvertrages bei der Stadt beantragt werden.
Schritt 1:
Reiche den Antrag entweder über die Internetseite oder mittels schriftlichem Antrag an das Hauptamt ein. Den Vordruck des Antrags erhälst du bei dem Hauptamt, per Telefon unter 09831/508-111, per E-Mail oder im Internet.
Schritt 2:
Der Antrag wird nach dem Datum des Antragseingangs bearbeitet. Maßgeblich hierfür ist der Tag, an dem der Antrag eingegangen ist.
Schritt 3:
Entspricht der Antrag den vorliegenden Richtlinien, erhält der Antragsstellende eine Förderzusage und muss anschließend innerhalb von 3 Monaten folgende Dokumente als Verwendungsnachweis einreichen:
- Kaufvertrag oder Rechnung des Händlers in Kopie
- Datum der Übergabe
- Foto des Fördergegenstands
- Bestätigung des Herstellers/Verkäufers über die zulässige Teilnahme am Straßenverkehr nach der StVZO
- Rahmennummer
Sonstiges:
- Es besteht eine Zweckbindungsfrist von von 36 Monaten
- Der Weiterverkauf eines geförderten Fahrzeugs ist frühestens 36 Monate nach Auszahlung des Förderbetrags förderunschädlich zu melden
- Bei einem Unfall oder Schaden des Fahrzeugs, wodurch dieses nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen kann, ist die Fördersumme anteilig zurückzuzahlen
- Der Antragsstellende erklärt sich damit einverstanden, dass der Aufkleber "gefördert durch die Stadt Gunzenhausen" auf dem Förderobjekt sichtbar angebracht wird
Bei Fragen, stehen die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter Tel. 09831/508-111 oder per E-Mail zur Verfügung.