Lastenfahrrad Förderung in Goch
Die Stadt Goch bezuschusst die Anschaffung von Lastenrädern mit bis zu 500 Euro
Privatpersonen
Gefördert wird der Erwerb von fabrikneuen Lastenrädern (mit und ohne elektrische Unterstützung) durch Privatpersonen. Bei Lastenrädern handelt es sich um ein- oder zweispurige Fahrräder, die sich durch ihre besondere Bauform für den Transport größerer Lasten, aber auch von einem oder mehreren Kindern eignen. In der Regel verfügen sie über eine Ladefläche vor dem Fahrer oder/und über einen längeren Gepäckträger hinter dem Fahrer. Die Lastenräder müssen ein zulässiges Gesamtgewicht von mind. 175 kg aufweisen und für mindestens 3 Jahre im Eigentum der Förderempfängerin / des Förderempfängers bleiben.
Goch
500 Euro
Die Stadt Goch fördert noch bis Jahresende die Anschaffung eines Lastenrades. Gocher Bürger können für die Anschaffung eines Lastenrades mit und ohne Elektromotor bis zu 500 Euro Förderung vom Rathaus bekommen. Die Aktion läuft bereits seit dem Frühjahr und noch bis Jahresende.
Die Stadt Goch sieht sich der Reduzierung der CO2-Emissionen verpflichtet und erstellt derzeit ein Klimaschutzkonzept. Die Richtlinie verfolgt den Zweck, eine niederschwellige Förderung zur Stärkung des Lastenradverkehrs in Goch zu ermöglichen. Für viele Wege insbesondere mit Beladung und / oder z.B. Kindern an Bord wird aktuell überwiegend das Auto genutzt. Lastenräder bieten hier eine attraktive Möglichkeit, diese Anforderungen emissionsfrei zu erfüllen.
Was wird gefördert?
In Frage kommen für die Förderung:
- (e)Lastenfahrräder
Nicht förderfähig sind:
- S-Pedelecs
- Zubehör-Artikel
- Gebrauchträder
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt:
- 20% des Kaufpreises, jedoch maximal 500 €
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt ist einmalig jede natürliche Person über 18 Jahre, die ihren Erstwohnsitz innerhalb des Stadtgebietes von Goch hat. Innerhalb eines Haushalts ist nur eine Förderung möglich.
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Anträge sind über das Online-Antragsformular auf der Homepage der Stadt Goch zu stellen. Die Antragsstellung ist ebenfalls formlos per E-Mail und auf Postweg (Stichwort: Lastenrad) möglich.
Wie läuft die Förderung ab?
Wichtig: Der Antrag ist vor dem Kauf zu stellen.
Schritt 1:
Fülle den Förderantrag aus und stelle diesen entweder online, per E-Mail oder per Post mit dem Stichwort "Lastenrad". Dem Antragsformular muss ein verbindliches Angebot eines (Online-) Fachhändlers zum Kauf eines förderfähigen Lastenrads beiliegen.
Schritt 2:
Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangsdatums (bei vollständigen Unterlagen) geprüft. Nach Prüfung der Unterlagen erfolgt die Bewilligung durch Bescheid. Aus der Bewilligung können sich ggf. besondere Auflagen ergeben.
Schritt 3:
Nach der Bewilligung darf der Kauf des Lastenrads erfolgen.
Es gelten folgende Auszahlungsbedingungen:
- Nach Bewilligung dürfen Änderungen an der Maßnahme nur nach schriftlicher Zustimmung des Fördergebers erfolgen.
- Ab Bewilligung besteht ein Durchführungszeitraum von 3 Monaten zum Kauf des Lastenrades.
- Dem Fördergeber muss innerhalb von 1 Monat nach Kauf des Lastenrades dies unter Vorlage einer Kopie der Rechnung angezeigt werden.
- Nach Anerkennung der antragsgemäßen Durchführung und der Rechnungsbelege wird der daraus resultierende Zuschuss in der im Förderbescheid bezeichneten Höhe ausgezahlt.
Weitere Hinweise und Informationen, etwa zur Zweckbindungsfrist oder zu den Pflichten der Antragstellenden, findest du in der Förderrichtlinie oder auf Seite der Stadt Goch.