Lastenfahrrad Förderung in Freising
Förderung für Gewerbe und einkommensschwache Haushalte
Gewerbetreibende, Privatpersonen, Stiftungen, Vereine, Unternehmen, Wohnungseigentümergemeinschaft
Die Förderung richtet sich an Gewerbe und einkommensschwache Haushalte mit Ökostrom. Gefördert werden neue e-Lastenräder, Pedelecs und Anhänger. Elektro-Lastenräder dürfen max. 25 km/h fahren und mind. 40 kg Nutzlast haben, Anhänger mind. 25 kg. Sharing-Fahrzeuge müssen über ein Buchungssystem für eine breite Nutzergruppe verfügbar und beworben sein. Die Mindesthaltedauer beträgt 36 Monate.
Freising
1200 Euro
Freising fördert das Gewerbe und einkommensschwache Privathaushalte mit einer Lastenfahrrad Förderung mit bis zu 1.200 €.
Vorliegendes Förderprogramm der Stadt Freising soll Anreize schaffen, Fahrten des motorisierten Individualverkehrs im Stadtgebiet zu reduzieren und den Radverkehrsanteil, auch im gewerblichen Bereich, zu erhöhen.
Was wird gefördert?
In Frage kommen für die Förderung:
- e-Lastenfahrräder
- Lastenanhänger
- Pedelecs
Leicht-Lastenräder mit Fahrradoptik und max. Bruttogewicht unter 200 kg sind nicht förderfähig.
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt:
- Für e-Lastenfahrräder 25 % und maximal 1.000 € (für einkommensschwache Haushalte 30 % der Nettokosten, maximal 1.200€)
- Für Lastenfahrräder 25 % und maximal 500 € (für einkommensschwache Haushalte 30 % der Nettokosten, maximal 700€)
- Für Lastenanhänger 30 % und maximal 300 € (für einkommensschwache Haushalte 35 % der Nettokosten, maximal 350€)
- Zusatzförderung für "Sharing"-Fahrzeuge: Lastenpedelecs mit 35 %, maximal 1.500€ der Nettokosten Lastenfahrräder mit 35%, maximal 800€ der Nettokosten Anhänger mit 40%, maximal 400€ der Nettokosten
- Zusatzprämie von 500 € bei Anschaffung eines e-/ Lastenfahrrads und Abmeldung bzw. Stilllegung eines in Freising zugelassenen PKW mit Benzin/Diesel
Wer kann einen Antrag stellen?
Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien mit Sitz in Freising:
- Einkommensschwache Haushalte
- Gewerbetreibende und Unternehmen
- Gemeinnützige Vereine und Genossenschaften
- Wohneigentümergemeinschaften
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Du kannst das Antragsformular online herunterladen und per Post oder E-Mail an die Stadt senden:
Stadt Freising
Amt für Stadtplanung und Umwelt
- Lastenradförderung -
Obere Hauptstraße 2
85354 Freising
Wie läuft die Förderung ab?
Schritt 1:
Wichtig: Schließe erst einen Kaufvertrag ab, wenn du den Bewilligungsbescheid erhalten hast. Lasse dir zunächst ein konkretes Angebot geben.
Schritt 2:
Fülle den Antrag vollständig aus, unterschreibe ihn und füge die nötigen Nachweise hinzu.
Alle Gruppierungen
- Angebot vom Fahrrad-Fachhändler:
- Kopie des Ökostrom-Liefervertrags
Gewerbetreibende:
- Kopie des Gewerbescheins oder Handelsregisterauszug
Gemeinnützigkeit:
- Kopie über die Befreiung der Gewerbesteuer
Einkommensschwache Haushalte:
- Kopie des Personalausweises
- Nachweis einer Zuwendung
Wohneigentümergemeinschaften und Genossenschaften:
- bestandskräftigen Beschluss
- Grundbuchauszug
Schritt 3:
Wenn du einen positiven Bescheid erhalten hast, hast du 4 Monate Zeit einen Kaufvertrag abzuschließen.
Schritt 4:
Sende eine Kopie des Kaufvertrags bzw. der Rechnung und einen Zahlungsnachweis an die Stadt.