Lastenfahrrad Förderung in Freising

Förderung für Gewerbe und einkommensschwache Haushalte

Lastenrad Förderung in Freising
Wer hat Anrecht?

Gewerbetreibende, Privatpersonen, Stiftungen, Vereine, Unternehmen, Wohnungseigentümergemeinschaft

Voraussetzungen

Die Förderung richtet sich an Gewerbe und einkommensschwache Haushalte mit Ökostrom. Gefördert werden neue e-Lastenräder, Pedelecs und Anhänger. Elektro-Lastenräder dürfen max. 25 km/h fahren und mind. 40 kg Nutzlast haben, Anhänger mind. 25 kg. Sharing-Fahrzeuge müssen über ein Buchungssystem für eine breite Nutzergruppe verfügbar und beworben sein. Die Mindesthaltedauer beträgt 36 Monate.

Reichweite

Freising

Fördermittel

1200 Euro

Freising fördert das Gewerbe und einkommensschwache Privathaushalte mit einer Lastenfahrrad Förderung mit bis zu 1.200 €.

Vorliegendes Förderprogramm der Stadt Freising soll Anreize schaffen, Fahrten des motorisierten Individualverkehrs im Stadtgebiet zu reduzieren und den Radverkehrsanteil, auch im gewerblichen Bereich, zu erhöhen.

Was wird gefördert?

In Frage kommen für die Förderung:

  • e-Lastenfahrräder
  • Lastenanhänger
  • Pedelecs

Leicht-Lastenräder mit Fahrradoptik und max. Bruttogewicht unter 200 kg sind nicht förderfähig.

Umfang der Förderung

Die Förderhöhe beträgt:

  • Für e-Lastenfahrräder 25 % und maximal 1.000 € (für einkommensschwache Haushalte 30 % der Nettokosten, maximal 1.200€)
  • Für Lastenfahrräder 25 % und maximal 500 € (für einkommensschwache Haushalte 30 % der Nettokosten, maximal 700€)
  • Für Lastenanhänger 30 % und maximal 300 € (für einkommensschwache Haushalte 35 % der Nettokosten, maximal 350€)
  • Zusatzförderung für "Sharing"-Fahrzeuge: Lastenpedelecs mit 35 %, maximal 1.500€ der Nettokosten Lastenfahrräder mit 35%, maximal 800€ der Nettokosten Anhänger mit 40%, maximal 400€ der Nettokosten
  • Zusatzprämie von 500 € bei Anschaffung eines e-/ Lastenfahrrads und Abmeldung bzw. Stilllegung eines in Freising zugelassenen PKW mit Benzin/Diesel

Wer kann einen Antrag stellen?

Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien mit Sitz in Freising:

  • Einkommensschwache Haushalte
  • Gewerbetreibende und Unternehmen
  • Gemeinnützige Vereine und Genossenschaften
  • Wohneigentümergemeinschaften

Wo kann ich die Förderung beantragen?

Du kannst das Antragsformular online herunterladen und per Post oder E-Mail an die Stadt senden:

Stadt Freising
Amt für Stadtplanung und Umwelt
- Lastenradförderung -
Obere Hauptstraße 2
85354 Freising

Wie läuft die Förderung ab?

Schritt 1:
Wichtig: Schließe erst einen Kaufvertrag ab, wenn du den Bewilligungsbescheid erhalten hast. Lasse dir zunächst ein konkretes Angebot geben.

Schritt 2:
Fülle den Antrag vollständig aus, unterschreibe ihn und füge die nötigen Nachweise hinzu.

Alle Gruppierungen

  • Angebot vom Fahrrad-Fachhändler:
  • Kopie des Ökostrom-Liefervertrags

Gewerbetreibende:

  • Kopie des Gewerbescheins oder Handelsregisterauszug

Gemeinnützigkeit:

  • Kopie über die Befreiung der Gewerbesteuer

Einkommensschwache Haushalte:

  • Kopie des Personalausweises
  • Nachweis einer Zuwendung

Wohneigentümergemeinschaften und Genossenschaften:

  • bestandskräftigen Beschluss
  • Grundbuchauszug

Schritt 3:
Wenn du einen positiven Bescheid erhalten hast, hast du 4 Monate Zeit einen Kaufvertrag abzuschließen.

Schritt 4:
Sende eine Kopie des Kaufvertrags bzw. der Rechnung und einen Zahlungsnachweis an die Stadt.

Weitere Informationen zur Förderung

Kontaktiere jetzt deine Lastenrad-Experten

Gerne beraten wir dich zum Thema Förderung von Lastenrädern am Telefon oder in unserem Shop. Vereinbare dafür einfach einen Termin und besuche uns im Lastenfahrrad-Zentrum in deiner Nähe. Vor Ort haben wir eine breite Auswahl an Lasten e-Bike Modellen und verschiedenen Typen, damit wir mit dir gemeinsam dein passendes Lastenrad finden.