Lastenfahrrad Förderung in Bamberg
Förderung für Lastenfahrräder, e-Lastenpedelecs und Fahrradanhänger
Privatpersonen
Das neue Lastenrad/e-Lastenpedelec muss entweder über einen verlängerten Radstand oder fest verbaute Transportvorrichtungen für höhere Lasten verfügen. Zusätzlich ist bei den e-Lastenpedelecs vorgeschrieben, dass die Motorunterstützung nur beim Treten und bis zu einer Geschwindigkeit von max. 25 km/h erfolgen darf. Der neue Fahrradanhänger muss eine Tragfähigkeit von mind. 30 kg erfüllen.
Bamberg
600 €
Der Landkreis Bamberg fördert bis zum 31. Dezember 2026 Elektromobilität.
Die Radverkehrsförderung ist neben dem Ausbau des ÖPNV und der Förderung der Elektromobilität ein zentraler Baustein. Mit einer systematischen Förderung versucht der Landkreis Bamberg, auf allen Ebenen die Potenziale des Radverkehrs zu aktivieren.
Was wird gefördert?
In Frage für die Förderung kommen:
- Lastenräder
- Lastenpedelecs mit Elektrounterstützung
- Fahrradanhänger
Nicht förderfähig sind:
- Zubehörteile wie Hängematten, Abdeckplanen o.ä.
- Fahrzeuge wie Pedelecs, e-Bikes, eScooter o.ä.
- gebrauchte Fahrzeuge oder Eigenbauten
Wichtig: Die Fahrzeuge dürfen für die Haltedauer von mind. 36 Monaten nur für private Zwecke genutzt werden.
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt:
- Lastenfahrrad: max. 25 % der Netto-Anschaffungskosten, max. 600 €
- e-Lastenpedelec: max. 25 % der Netto-Anschaffungskosten, max. 600 €; Ökostrom-Aufschlag von zzgl. 50 € möglich
- Fahrradanhänger: max. 25 % der Netto-Anschaffungskosten, max. 300 €
Hinweis: Für das Förderprogramm steht ein Budget von jährlich 20.000 € zur Verfügung. Sofern die haushaltsrechtlich zur Verfügung stehenden Mittel aufgebraucht sind, können keine weiteren Fördergelder bewilligt werden.
Wer kann einen Antrag stellen?
Einen Antrag stellen können:
- Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz im Landkreis Bamberg (natürliche Personen des privaten Rechts)
Hinweise:
- Pro Haushalt und Antragsteller kann pro Kalenderjahr nur eine Förderung bewilligt werden. Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen
- Seit Oktober 2024 nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn wieder Anträge für gewerbliche Förderungen entgegen
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Die Förderung für Bamberg kann ganz einfach online beantragt werden. Alternativ kann das Antragsformular ausgedruckt und entweder per Post oder per E-Mail an den Fachbereich 53.2 - Mobilität gesendet werden.
Adresse:
Landratsamt Bamberg
Fachbereich 53.2 - Mobilität
Ludwigstraße 23
96052 Bamberg
Wie läuft die Förderung ab?
Wichtig: Der Kauf darf erst nach Bewilligung des Antrags erfolgen!
Schritt 1:
Die Förderung kann online oder mittels des Antragsformulars per Post oder per E-Mail eingereicht werden.
Schritt 2:
Füge dem Antrag ein Angebot, den Entwurf des Kaufvertrags o.ä. geeignete schriftliche Dokumente bei. Bei Online-Käufen reicht ein Screenshot nicht aus: Nimm deshalb Kontakt zum Händler auf und bitte um die Zusendung eines verbindlichen persönlichen Angebots.
Schritt 3:
Der Förderantrag ist anschließend mit allen erforderlichen Unterlagen einzureichen. Der Antrag wird nach dem Datum des Antragseingangs bearbeitet. Maßgeblich ist der Tag, an dem der Antrag vollständig eingegangen ist.
Schritt 4:
Der Fachbereich Mobilität prüft, ob der Förderantrag grundsätzlich den Vorgaben der Richtlinie entspricht. Bei Nichterfüllung der Voraussetzungen wird der Antrag abgelehnt. Entspricht der Antrag den Vorgaben der Richtlinie, erhält die Antragstellerin oder der Antragsteller eine Förderzusage über die grundsätzliche Förderfähigkeit der Maßnahme. Die Förderzusage ist sechs Monate ab deren Zugang gültig. In begründeten Ausnahmefällen ist eine Verlängerung dieser Frist möglich, sofern ein schriftlicher Antrag rechtzeitig vor Fristablauf eingegangen ist.
Schritt 5:
Nach Abschluss des Kaufvertrages, spätestens innerhalb von drei Monaten, sind die erforderlichen Verwendungsnachweise dem Fachbereich Mobilität vorzulegen. Dafür muss bei einem Lastenrad, e-Lastenpedelec oder Fahrradanhänger ein geeigneter Nachweis zum durchgeführten Kauf eingereicht werden. Für den Erhalt der Ökostrom-Auszahlung bei Lastenpedelecs ist eine Vorlage der Kopie des Ökostrom-Liefervertrags notwendig.
Schritt 6:
Ergibt die Überprüfung aller vollständig eingereichten Unterlagen die Förderfähigkeit der beantragten Maßnahme, ergeht die Bewilligung. Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Bewilligung des Antrages. Die Förderung erfolgt als einmaliger Zuschuss.
Bei Rückfragen kannst du dich bei Frau Shpresa Hasanaj mit der Telefonnummer +49 951/85-488 beraten lassen.
Sonstige Hinweise:
- Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung von Zuwendungen besteht nicht. Die Zuteilung erfolgt im Rahmen der haushaltsrechtlich zur Verfügung stehenden Mittel.
- Bei Nichteinhaltung der Fördervoraussetzungen ist der Antragsteller verpflichtet, die Fördergelder umgehend zurückzuzahlen.
- Der Weiterverkauf eines geförderten Fahrzeugs/ des Fahrradanhängers ist frühestens drei Jahre nach dem Erhalt der Förderzusage förderunschädlich zulässig.
- Die Antragstellerin/der Antragsteller erklärt sich damit einverstanden, an einem Evaluationsverfahren des Fördergebers teilzunehmen.
Weitere Informationen findest du auf der Seite vom Landkreis Bamberg. Die Förderrichtlinie findest du hier.