Mikroförderung für Barrierefreiheit

Eine Familie sitzt beim Essen, im Fokus das Van Raam Chat

Aktion Mensch fördert Dreiräder für Barrierefreiheit, denn “alle Lebensbereiche sollen für Menschen mit und ohne Behinderung erreichbar, zugänglich und nutzbar sein.”
Die Förderung der Aktion Mensch richtet sich an Menschen mit Beeinträchtigungen und Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten sowie Kinder und Jugendliche. 

Wer hat Anrecht?

Menschen mit Behinderung, Kinder und Jugendliche oder Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten

Voraussetzungen

Elektro-Fahrräder für min. zwei Personen zur Stärkung der Mobilität von Menschen mit Behinderung (z.B. Rikschas oder Tandems mit e-Motor)

Laufzeit

1 Jahr

Fördermittel

maximal 100 % der förderfähigen Kosten
= maximal 5.000 Euro

Die Förderung der Aktion Mensch eignet sich für vielfältige und lokale Projektideen. Außerdem werden Sie bei der Zusammenarbeit verschiedener Partner unterstützt und benötigen hierfür keine Eigenmittel.

Seit dem 15.03.2023 können Sie, dank des neu aufgelegten Aktions-Förderangebots, einen Antrag stellen. Um alle Lebensbereiche für Menschen mit sowie ohne Behinderung zugänglich zu machen, hat die Aktion Mensch die Förderung ins Leben gerufen.

Was wird gefördert?

In Frage kommen für die Förderung:

  • Bikes mit e-Unterstützung für mindestens zwei Personen zur Stärkung der Mobilität von Menschen mit Behinderung (beispielsweise Rikschas oder Tandems mit e-Motor)

Umfang der Förderung

Die Förderhöhe beträgt: 

  • max. 100 % bis maximal 5.000 € für eine Rikscha oder Tandem

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Organisationen

Wichtig: Pro Projekt-Partner wird nur ein Projekt pro Jahr bewilligt.
Allerdings können Organisationen mit mehreren Einrichtungen oder Diensten jeweils eine Projektförderung beantragen.

Erklärung von Aktion Mensch: 
„Dienste und Einrichtungen“ bezeichnet dauerhaft bestehende Angebote von sozialen Hilfsangeboten. Dienste können zum Beispiel Beratungsstellen oder Fachdienste für Menschen mit Behinderung sein. Mit Einrichtungen sind unter anderem Wohnhäuser, Internate oder Freizeittreffs gemeint.

Wo kann ich die Förderung beantragen?

Der Antrag kann über die Homepage von Aktion Mensch gestellt werden.

Wie läuft die Förderung ab?

Schritt 1:
Im Förderportal können Sie über den Button “Förderung beantragen”, den entsprechenden Antrag ausfüllen.

Schritt 2:
Im Antrag müssen Sie Ihre Projektidee beschrieben und einen Finanzierungsplan erstellen.  

Schritt 3:
Sobald alle nötigen Felder ausgefüllt sind, kann der Antrag eingereicht werden. Daraufhin wird der Antrag geprüft. Sie können den Status Ihres Antrags einfach verfolgen.

Schritt 4:
Tipps für einen guten Förderantrag erhalten Sie ebenfalls über die Homepage der Aktion Mensch.

 

Weitere Informationen

 
 

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