Kinder, die durch einen Unfall oder eine Behinderung nicht auf einem normalen Fahrrad fahren können, gewinnen durch Therapiedreiräder ein Stück mehr Mobilität und Lebensqualität.
Fahrradfahren ist mit einem Dreirad auch für solche Kinder wieder machbar, die aufgrund ihres Gewichtes vor bestimmte Herausforderungen gestellt werden. Therapiedreiräder bieten ein tolle Möglichkeit, sich selbst mobil fortbewegen zu können und geben so ein Stück Freiheit zurück. Ein Therapiedreirad ist ein Bike, auf dem das Kind sehr bequem Platz nehmen kann. Um das Ein- und Aussteigen zu erleichtern, ist der Einstieg sehr tief angesetzt. Aufgrund der drei Räder steht es von alleine. So besteht sowohl beim Auf- und Absteigen als auch während der Fahrt keine Gefahr, dass das Dreirad kippen könnte. Stabilität und Sicherheit sind bei diesem Typen besonders wichtig und stehen daher auch an erster Stelle. Dabei geht es nicht nur um die Standfestigkeit des Dreirads an sich. Auch der Oberkörper des Kindes kann während der Fahrt durch den Sitz stabilisiert werden. So muss es sich während der Fahrt nicht auf seine Balance konzentrieren und fällt nicht herunter. Das Kind bekommt ein besonders sicheres Fahrgefühl vermittelt und kann ohne Bedenken durch die Gegend radeln und die Fahrt genießen. Um das Fahren auch den Kindern zu ermöglichen, die keine große Tretkraft aufbringen können, sind viele Modelle mit einem elektrischen Antrieb ausgestattet.
Ein Therapiedreirad bringt also viele Vorteile mit sich, aber natürlich auch zusätzliche Kosten. Das Gute – viele Therapiedreiräder für Kinder werden von der Krankenkasse finanziert.
Wie beantrage ich ein Therapiedreirad bei der Krankenkasse?
Ein Therapiedreirad ist in der Regel jedoch eine Investition. Daher fragen sich viele, ob es eine Möglichkeit gibt, von der Krankenkasse finanzielle Unterstützung zu erhalten. Die Antwort ist: Ja, aber es ist nicht ganz einfach! Tatsächlich kann es eine große Herausforderung sein, die Krankenkasse von einer Bezuschussung eines Therapiedreirads zu überzeugen. Hier können Stiftungen oder Berufsgenossenschaften helfen.
Tatsächlich ist es so, dass es im Sozialgesetzbuch einen Paragraphen dazu gibt (Laut § 33 Abs 1 SGB V). Dieser besagt, dass Versicherten ein Anspruch auf Hörhilfen, Körperersatzstücke sowie orthopädische und anderweitige Hilfsmittel zusteht. Mit all diesen Hilfsmitteln soll der kontinuierliche Erfolg einer Krankenbehandlung beibehalten, einer möglichen Behinderung vorgebeugt oder eine bestehende Behinderung ausgeglichen werden. Aber: Laut § 34 SGB V zählen allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens nicht zu dieser Art der Hilfsmittel. Dazu gibt es auch eine Liste, hier ist es jedoch nicht entscheidend, ob sich das gewünschte Hilfsmittel auf dieser befindet. Es ist vielmehr ein Leitfaden zur Hilfestellung als eine streng festgelegte Regel. Des Weiteren muss bei diesen Hilfsmitteln darauf geachtet werden, dass sie zum einen natürlich zweckmäßig, ausreichend und wirtschaftlich sind. Zum anderen sollen sie jedoch auch nicht über das Notwendige hinausgehen. Wenn diese Kriterien erfüllt sind, können Sie Anspruch auf ein Therapiedreirad auch mit Motorunterstützung für ihr Kind erheben.
Was können Sie beachten, um Ihre Chancen zu erhöhen, dass Ihr Antrag genehmigt wird?
Im Falle eines Therapiedreirads für große Kinder werden andere Maßstäbe angesetzt. Ist das Kind, eine Jugendliche oder ein Jugendlicher nicht älter als 15 Jahre und somit noch in der Entwicklungsphase, ist die Krankenkasse Kostenträger. Die Eltern müssen aber einen Selbstkostenanteil zahlen. Kindern mit Behinderung wird durch ein Dreirad die Möglichkeit gegeben, an der klassischen Lebensgestaltung von Kindern in ihrem Alter teilhaben zu können. Hier werden also auch soziale Lernprozesse mit bedacht, die zu den Grundbedürfnissen gehören. Es ist gerade in diesem Alter wichtig für die Entwicklung, soziale Kontakte aufzubauen und aufrechtzuhalten. Einer sozialen Isolation wird so entgegengewirkt. Ist das Kind also nicht in der Lage, ein herkömmliches Fahrrad zu fahren, hat es den Anspruch auf ein Behindertengerechtes Fahrrad.
Welche Bedingungen müssen Sie erfüllen?
Damit die Krankenkasse die Anschaffung eines Therapiedreirads unterstützt, müssen aber einige Bedingungen erfüllt sein:
Zunächst einmal muss natürlich eine medizinische Begründung vorliegen. Sie müssen der Krankenkasse schildern, welchen Nutzen das Therapiedreirad für Ihr Kind haben wird. Anhand von Videos oder Fotos können Sie den Unterschied in der Bewegung mit und ohne Therapierad dokumentieren und verdeutlichen. Unterstützung können Sie natürlich auch von Ihrem Arzt bekommen. Lassen Sie sich von ihm ein ausführliches ärztliches Attest ausstellen. Aus diesem sollte die Diagnose und die Notwendigkeit sowie der Nutzen eines konkreten Therapiedreirads inklusive der Hilfsmittelnummer hervorgehen. Ist Ihr Kind auf weiteres Zubehör am Therapiedreirad angewiesen, sollte auch dieses genannt werden.
Aber wie genau sollten Sie bei der Antragsstellung vorgehen? Zunächst sollten Sie sich mit einem Experten treffen und die Bedürfnisse Ihres Kindes schildern. Dieser kann Ihnen ein passende Modelle heraussuchen, damit Ihr Kind eine Probefahrt machen kann und die beste Lösung gefunden werden kann. Am besten machen Sie während der Fahrt ein Video und Fotos. Der Händler kann Ihnen einen Kostenvoranschlag ausstellen. Bildmaterial, Kostenvoranschlag und ein ausführliches Attest können nun dem Antrag beigefügt werden. Für diesen verfassen Sie außerdem noch ein persönliches Anschreiben, in dem Sie erklären, wieso ein Dreirad für Ihr Kind notwendig ist. Wenn Sie möchten, können Sie auch persönlich bei Ihrer Krankenkasse vorsprechen.
Dass die Krankenkasse am Ende wirklich die Kosten übernimmt oder zumindest einen Zuschuss gewährt, dafür gibt es natürlich keine Garantie. Es hängt jedes Mal von Ihrem individuellen Fall ab, ob ein Antrag positiv aufgenommen wird. Befolgen Sie aber die Tipps in diesem Artikel, werden sich Ihre Chancen deutlich erhöhen. Wird der Antrag dennoch abgelehnt, haben Sie natürlich auch immer die Möglichkeit, Einspruch einzulegen.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Antragsstellung und Ihrem Kind ganz viel Freude mit dem Therapiedreirad und der neu gewonnenen Freiheit und Mobilität! Bei weiteren Fragen, unterstützen Sie unsere Dreirad-Experten vor Ort gerne.