Neue EU-Batterieverordnung: Diese Änderung kommt für e-Dreirad Fahrer

So vermeiden Sie hohe Bußgelder

Um neue Standards für mehr Transparenz und Sicherheit für alle Batterietypen zu setzen, tritt seit Februar 2024 schrittweise eine neue EU-Batterieverordnung in allen EU-Mitgliedstaaten in Kraft und löst die alte bestehende Batterierichtlinie 2006/66/EG ab. Die neue Verordnung verschärft die Anforderungen an Sicherheit, Leistung, Haltbarkeit und Nachhaltigkeit für alle Batterietypen, auch solche, wie sie in e-Bikes zu finden sind. Wir erklären, worauf Sie zukünftig achten sollten, um hohe Bußgelder zu vermeiden und was es mit der EU-Batterieverordnung 2025 auf sich hat.

Das beinhaltet die EU-Batterieverordnung

Neue Anforderungen der EU-Batterieverordnung beziehen sich beispielsweise auf die Themen Risikomanagement- und Sorgfaltspflichten. Die Europäische Union verweist außerdem auf mehr Transparenz hinsichtlich zahlreicher Batterie-Daten, die Einblicke in den Herstellungsprozess, in die chemischen Zusammensetzungen, den Co2-Fußabdruck und eine voraussichtliche Lebensdauer schaffen soll. Hersteller sind nun verpflichtet, einen QR-Code bereitzustellen, über den Verbraucher:innen den digitalen Produktpass mit all den oben genannten Infos einsehen können.

Höhere Anforderungen im Einsatz bei recycelten Komponenten und strengere Beschränkungen bei der Verwendung von Stoffen in der Herstellung und Produktion, sollen laut EU-Batterieverordnung für weniger Umweltauswirkungen und noch mehr Sicherheit sorgen. Zukünftig muss auch ein größerer Anteil an recycelten Bestandteilen bei der Produktion der Batterien genutzt werden.

Der TÜV Süd weist die Hersteller darauf hin, das volle Potenzial der Batterie zu nutzen, bevor diese recycelt und weiterverarbeitet wird.

Detailbild eines Akkus

Änderungen für e-Dreirad Fahrer: Bußgelder vermeiden

Auch e-Dreirad Besitzer müssen sich nun auf neue Regeln einstellen, denn Anfang November 2024 hat das Bundeskabinett neue Regeln für die bessere Sammlung von Batterien beschlossen. Die Anpassung an die neue EU-Batterieverordnung (EU-BattVO) sieht vor, dass Verbraucher:innen ab August 2025 auch alte e-Bike Akkus am kommunalen Wertstoffhof zurückzugeben können sollen. Damit ist es für e-Dreirad Fans nun möglich, einen nachhaltigen Beitrag im Umgang mit Batterien zu leisten und alte e-Bike Akkus auch außerhalb von Fahrradhändlern oder Herstellern zurückzugeben.

Die Entsorgung über den Hausmüll bleibt weiterhin strikt verboten, um ökologische und sicherheitstechnische Konsequenzen zu vermeiden. Bei unsachgemäßer Entsorgung könnten Schadstoffe wie Lithium ins Grundwasser oder die Böden gelangen. Zudem können die wertvollen Rohstoffe nur durch ordnungsgemäße Entsorgung mit Hilfe von Recycling zurückgewonnen werden. Auch die Brandgefahr wird dadurch verringert, dass Sie Ihren alten e-Bike Akku entsprechend entsorgen. Vor allem Lithium-Ionen-Akkus sind leicht entzündlich und können bei unsachgemäßer Behandlung eine Gefahr für Müllfahrzeuge und Deponien darstellen. Aufgrund der strengeren Überwachung kann bei Nichtbeachtung der neuen Regelungen ein hohes Bußgeld drohen. Die Verfolgung derartiger Verstöße obliegt dem Umweltbundesamt oder den Abfallbehörden der Bundesländer.

Die neue EU-Batterieverordnung führt damit einen ganzheitlichen Ansatz ein, der erstmals den gesamten Lebenszyklus von Batterien in den Blick nimmt. Dabei werden die einzelnen Phasen – von der Produktion über die Nutzung bis hin zur Entsorgung und Wiederverwertung – nicht mehr isoliert betrachtet, sondern miteinander verknüpft. Ziel ist es, die Herstellung und die Abfallbewirtschaftung von Batterien stärker aufeinander abzustimmen, um Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung über den gesamten Lebenszyklus hinweg zu fördern.

Eine Frau baut den Akku im Easy Rider Dreirad ein

Wie hält mein e-Dreirad Akku länger?

Folgende Maßnahmen können Sie im Hinterkopf behalten, um die Lebensdauer Ihres Dreirad Akkus zu verlängern und die Notwendigkeit eines Austauschs/eines neuen e-Dreirads zu verzögern. Wichtig: Achten Sie auf Defekte oder Beschädigungen am Akku: Verformungen, eine hohe Hitzeentwicklung, das Austreten von Flüssigkeit oder Ladeschwierigkeiten sind nicht normal. Verwenden Sie den beschädigten Akku in solchen Fällen bitte nicht weiter weiter.

  1. Kontrollieren Sie die Raumtemperatur während des Ladevorgangs. Meiden Sie dabei auch direkte Sonneneinstrahlung, zu hohe Feuchtigkeit oder nahe Wärmekörper wie Heizungen.
  2. Lagern Sie den Akku über längere Zeiträume an einem trockenen Ort bei Raumtemperatur.
  3. Beobachten Sie den Ladeprozess genau und laden Sie Ihren e-Dreirad Akku nicht, wenn Sie das Haus verlassen. Vermeiden Sie es auch, den Akku über Nacht zu laden, um Überladung zu vermeiden.
  4. Nutzen Sie ein hochwertiges Original-Ladegerät oder Ladesystem des Herstellers, da diese fachgerecht geprüft und zugelassen sind.
  5. Besonders im Winter, wenn das Dreirad längere Zeit in der Garage steht, lagern Sie es mit einem halb vollen Akku, um Tiefentladung zu verhindern. Lade den Akku nach der Winterpause erst bei Raumtemperatur wieder auf.

Sie benötigen weitere Tipps im Umgang mit Ihrem e-Dreirad Akku, haben Fragen zur neuen EU-Batterieverordnung oder sind noch auf der Suche nach dem passenden Begleiter? Die e-motion Dreirad-Experten in Ihrer Nähe beraten Sie gerne zu dem passenden Dreirad Modell. Vereinbaren Sie gleich einen Termin zur Probefahrt und finden Sie Ihr Traum Dreirad, das genau zu Ihren Bedürfnissen passt.

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Die Dreirad-Experten

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Das Van Raam Fun2Go Dreirad schenkt neue Freiheit

Ursula und Eddy aus Jülich haben sich nach Eddys Schlaganfall für das Van Raam Fun2Go Parallel-Tandem entschieden, um gemeinsam und sicher unterwegs zu sein. Für Eddy bedeutet das Dreirad vor allem, trotz Gleichgewichtsstörungen und Sehbehinderung, wieder Freiheit und Freude am Radfahren zu erleben.

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