Mobil mit Rad – Mehr Freiheit durch Bewegung

Förderung für Spezialdreiräder dank Aktion Mensch

Mobilität bedeutet Freiheit – und genau diese Freiheit unterstützt Aktion Mensch mit dem Förderangebot „Mobil mit Rad“. Für viele Menschen mit Beeinträchtigungen ist es eine Herausforderung, sich unabhängig fortzubewegen. Sei es für den Weg zur Arbeit, den Arztbesuch oder einfach einen Ausflug ins Grüne – oft fehlt es an passenden Mobilitätslösungen.

Hier setzt die Aktion Mensch an: Mit einer Förderung von bis zu 20.000 Euro können Organisationen spezielle Fahrräder anschaffen oder mieten, um Menschen mit Behinderung mehr Bewegung und Teilhabe zu ermöglichen. Das Besondere: Bis zu 100 % der Kosten können übernommen werden – ein enormer Vorteil für Einrichtungen, die schnell handeln.

Die Förderung läuft noch bis zum 31. Mai 2025 – jetzt Antrag stellen und Mobilität neu erleben!

Mehr Selbstbestimmung durch Mobilität

Mobilität ist ein wesentlicher Bestandteil eines selbstbestimmten Lebens. Sie ermöglicht es Menschen mit Behinderung, ihren Alltag eigenständig zu gestalten und vereinfachen den Weg zur Arbeit, zum Einkaufen oder einen gemeinsamen Ausflug mit Freundinnen und Freunden.

Auch Organisationen profitieren von der Förderung: „Das Fahrrad ermöglicht es unseren Klient:innen, die Stadt auf eine ganz neue Weise zu erleben – sei es für Arztbesuche, Erledigungen oder einfach nur für einen schönen Ausflug.“ – Ruben Held, Bereichsleiter Besondere Wohnform/Tagesstätte

Eine Frau wird von einem Mann zur e-Rikscha begleitet

Was wird gefördert?

Mit dem Aktions-Förderangebot werden folgende Kosten übernommen:

  • Anschaffung oder Anmietung spezieller Fahrradtypen (mit oder ohne Elektroantrieb)
  • Mietkosten für Leihfahrräder oder Bike-Sharing
  • Sach-, Investitions- und Honorarkosten

Förderfähige Fahrradtypen – Vielfalt für mehr Mobilität

Die Aktion Mensch unterstützt mit ihrem Förderangebot „Mobil mit Rad“ die Anschaffung oder Anmietung spezieller Fahrradtypen, die Menschen mit Behinderung eine sichere, flexible und selbstbestimmte Fortbewegung ermöglichen. Dabei sind unterschiedliche Modelle förderfähig, die je nach Bedarf individuell eingesetzt werden können:

  • Rollstuhlbeförderungsräder – Diese Spezialräder ermöglichen es, einen Rollstuhl direkt auf das Fahrrad zu stellen oder ihn sicher in eine Vorrichtung zu integrieren. So können Menschen im Rollstuhl gemeinsam mit einer Begleitperson sicher unterwegs sein.
  • Parallel-Tandems – Zwei Personen sitzen nebeneinander und können gemeinsam in die Pedale treten. Dies fördert nicht nur die Mobilität, sondern stärkt auch das soziale Miteinander, da sich beide Fahrerinnen und Fahrer während der Fahrt unterhalten können.
  • Dreirad-Tandems – Ein Tandem mit drei Rädern bietet eine besonders hohe Stabilität und eignet sich ideal für Menschen mit eingeschränktem Gleichgewichtssinn oder motorischen Einschränkungen.
  • Dreirad-Fahrräder – Diese Modelle bieten mehr Sicherheit als herkömmliche Fahrräder und sind ideal für Menschen mit Koordinations- oder Gleichgewichtsproblemen. Durch die zusätzliche Stabilität können Nutzerinnen und Nutzer sich sicher im Straßenverkehr bewegen.
  • Rikschas – Ideal für Einrichtungen, die ihren Klientinnen und Klienten Ausflüge ermöglichen möchten. Eine Betreuungsperson übernimmt das Fahren, während eine oder mehrere Personen sicher mitfahren können. Dieses Modell ist besonders beliebt in Wohn- und Betreuungseinrichtungen.
  • Lastenfahrräder – Sie bieten nicht nur Platz für Personen, sondern ermöglichen auch den sicheren Transport von Hilfsmitteln oder Einkäufen. Gerade für inklusive Wohnprojekte oder Einrichtungen ist dies eine praktische Lösung.
  • Handbikes – Diese Räder werden mit den Armen angetrieben und sind besonders für Menschen mit eingeschränkter Beinfunktion eine gute Alternative. Je nach Modell gibt es Handbikes mit elektrischer Unterstützung oder als reine Muskelkraft-Version.

Weitere Zuschussmöglichkeiten

Zusätzlich zur Anschaffung oder Anmietung spezieller Räder können auch weitere Kosten über die Förderung abgedeckt werden. Dazu zählen Investitionen in Sicherheitsausstattung wie Helme und Warnwesten, um den Fahrenden ein sicheres und geschütztes Fahrerlebnis zu ermöglichen. Auch Fahrradnavigationsgeräte können gefördert werden, um eine bessere Orientierung im Straßenverkehr oder auf längeren Strecken zu gewährleisten.

Für elektrisch betriebene Räder kann ein zusätzlicher Akku beantragt werden, um die Reichweite zu erhöhen und den Nutzenden mehr Flexibilität im Alltag zu bieten. Darüber hinaus werden Reparaturkosten übernommen, um eine langfristige Nutzung der Räder sicherzustellen.

Neben der Ausstattung sind auch bauliche Maßnahmen förderfähig, die die Nutzung der Räder erleichtern. So können die Kosten für den Bau oder Umbau von witterungs- und diebstahlsicheren Stellplätzen übernommen werden. Diese sorgen nicht nur für eine sichere Aufbewahrung, sondern tragen auch zur Langlebigkeit der Fahrräder bei.

Um den Umgang mit den speziellen Rädern zu erleichtern, sind auch Aktivitäten förderfähig, die auf die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung abgestimmt sind. Dazu zählen Fahr- und Sicherheitstrainings, die den Teilnehmenden helfen, sich sicher im Straßenverkehr zu bewegen und die Nutzung der Fahrräder optimal zu erlernen.

2 Personen - Beratung im Dreirad-Zentrum

Mit diesen zusätzlichen Zuschussmöglichkeiten stellt das Förderangebot sicher, dass nicht nur die Anschaffung oder Miete eines Rads unterstützt wird, sondern auch alle wichtigen Aspekte für eine sichere und nachhaltige Nutzung abgedeckt sind.

Mietkosten für Leihräder oder Bike-Sharing

Neben der direkten Anschaffung von Spezialrädern ist auch die Miete oder das Bike-Sharing über einen bestimmten Zeitraum förderfähig. Dies bietet besonders für Organisationen eine flexible Möglichkeit, um verschiedene Dreirad-Typen zu testen oder saisonal genutzte Räder nur für einen bestimmten Zeitraum anzumieten.

Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit

Es besteht keine Bindung an bestimmte Hersteller oder Marken – die Organisationen können selbst entscheiden, welche Modelle ihren Anforderungen am besten entsprechen. Allerdings muss der Kauf nachhaltig und wirtschaftlich erfolgen. Das bedeutet, dass hochwertige und langlebige Dreiräder bevorzugt werden sollten, die langfristig genutzt werden können.

Gebrauchte Spezialräder sind ebenfalls förderfähig, sofern sie über eine autorisierte Fachhändler-Rechnung mit Garantie erworben werden. Dies bietet eine weitere Möglichkeit, Kosten zu sparen und gleichzeitig eine nachhaltige Nutzung vorhandener Ressourcen zu fördern.

Mit dieser Vielfalt an Typen schafft das Förderangebot eine echte Chance, Mobilität für Menschen mit Behinderung umfassend zu verbessern und ihnen mehr Unabhängigkeit zu ermöglichen.

Auf einen Blick: Die Förderung

  • Maximaler Zuschuss: 20.000 Euro
  • Laufzeit: bis zu 1 Jahr
  • Eigenmittel: nicht notwendig
  • Förderfähige Kosten: Sach-, Investitions- und Honorarkosten
  • Förderzeitraum: 1. Juni 2023 bis 31. Mai 2025

Erfolgsgeschichte: Mehr Teilhabe mit dem Fun2Go

Ein inspirierendes Beispiel für gelebte Inklusion liefert der Caritasverband Worms e.V.: Durch eine großzügige Förderung konnte das Fun2Go Zweisitzer-Spezialrad angeschafft werden. In der Tagesstätte für Menschen mit psychischen Erkrankungen sorgt dieses besondere Tandem für mehr Flexibilität und Selbstbestimmung im Alltag.

Auch bei der Stiftung Drachensee zeigt sich, welchen Unterschied ein solches Rad machen kann. Dank der Unterstützung von Aktion Mensch in Höhe von 19.800 € konnten ebenfalls ein Van Raam Fun2Go sowie ein wetterfester Unterstand, Fahrradhelme und ein Fahrradschloss angeschafft werden. Dieses besondere Tandem ist mehr als nur ein Fahrrad – es ist ein Schlüssel zu mehr Freiheit und Teilhabe. Mit seiner speziellen Ausstattung, darunter ein Hüftgurt, ein drehbarer Sitz und eine Anfahrhilfe, ermöglicht es Menschen mit körperlichen Einschränkungen, die Freude am Radfahren gemeinsam zu erleben.

Die Auswirkungen sind enorm: Wege, die bisher nur mit dem Beförderungsbus zurückgelegt werden konnten, werden nun aktiv mit dem Rad erkundet. Ob Einkäufe, Arztbesuche oder kleine Ausflüge ins Grüne, wie ins Viehburger Gehölz – das Fun2Go erweitert den Bewegungsradius und bringt Menschen näher zusammen.

„Unser Ziel ist es, eine aktive, sozialraumorientierte Teilhabe zu ermöglichen“, betont Fachbereichsleiterin Anja Jäger. „Dass Aktion Mensch dies mit dem Projekt Mobil mit Rad unterstützt, eröffnet uns neue Möglichkeiten, inklusive Betreuungsformen zu gestalten.“

Mit jedem Tritt in die Pedale wächst nicht nur die Mobilität, sondern auch das Gemeinschaftsgefühl. Ein großartiger Schritt hin zu mehr Unabhängigkeit und Miteinander!

Personen fahren mit dem Van Raam Fun2Go sowie dem Funtrain durch das Grüne

Wer kann die Förderung beantragen?

Die Förderung richtet sich an Organisationen, die Menschen mit Behinderung in ihrer Mobilität unterstützen möchten. Dazu gehören Wohnangebote mit mehr als 16 Plätzen, Beratungsstellen sowie ambulante Dienste der Eingliederungshilfe. Auch offene Angebote der Selbsthilfe, Tagesförder- und Bildungsstätten sowie Inklusionsunternehmen, Zweckbetriebe und Zuverdienstbetriebe sind antragsberechtigt.

Wichtig ist, dass die Förderung ausschließlich für Projekte genutzt wird, die die gemeinschaftliche Nutzung der Spezialfahrräder ermöglichen. Einzelpersonen können daher keinen Antrag stellen. Ebenso sind Senioren- und Betreuungseinrichtungen, Werkstätten für behinderte Menschen, Berufsbildungswerke sowie ambulante und stationäre Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe – mit Ausnahme von Einrichtungen, die eine Eingliederung nach § 35a SGB VIII nachweisen können – von der Förderung ausgeschlossen.

Die Antragstellung erfolgt über die Homepage von Aktion Mensch. Jede Einrichtung oder jeder Dienst kann innerhalb der zweijährigen Laufzeit des Förderangebots bis zu zwei Förderungen beantragen. Damit bietet das Programm eine gezielte Unterstützung für Organisationen, die Mobilität und Teilhabe von Menschen mit Behinderung nachhaltig verbessern möchten.

So funktioniert die Antragstellung

  1. Online-Antrag auf der Aktion Mensch Website ausfüllen
  2. Registrieren oder anmelden
  3. Formular absenden & Prüfung abwarten
  4. Status online nachverfolgen

Die Beantragung der Förderung ist einfach und erfolgt vollständig online über die Webseite von Aktion Mensch. In wenigen Schritten können Organisationen ihren Antrag stellen und den Status jederzeit nachverfolgen.

Zunächst wird auf der Website von Aktion Mensch das entsprechende Antragsformular unter dem Bereich „Förderung beantragen“ aufgerufen und ausgefüllt. Hier müssen alle relevanten Informationen zum geplanten Projekt, zur Organisation und zu den benötigten Mitteln angegeben werden. Um den Antrag abzusenden, ist eine Registrierung oder Anmeldung auf der Plattform erforderlich.

Sobald der Antrag vollständig ausgefüllt und abgesendet wurde, beginnt die Prüfung durch Aktion Mensch. In dieser Phase wird überprüft, ob alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind und ob das Vorhaben den Förderkriterien entspricht. Falls weitere Informationen benötigt werden, kann es sein, dass die Organisation dazu aufgefordert wird, ergänzende Unterlagen nachzureichen.

Während der gesamten Bearbeitungszeit kann der Status des Antrags online eingesehen werden. So behalten Antragstellende stets den Überblick über den aktuellen Stand der Prüfung. Nach einer erfolgreichen Bewilligung kann das geförderte Projekt starten, und die Organisation erhält die zugesagten Fördermittel.

Eine Frau und ein Mann umarmen sich, im Hintergrund das Vierrad Tibo von pfautec

Nutzen Sie Ihre Chance!

Die Förderung läuft noch bis 31. Mai 2025. Wer seine Einrichtung inklusiver gestalten möchte, sollte sich diese Möglichkeit nicht entgehen lassen!

Lassen Sie sich vor Ort bei unseren Dreirad-Experten beraten und fahren Sie die unterschiedlichen Modelle Probe. Gemeinsam mit unseren Profis finden Sie das passende Dreirad und sparen Dank der Förderung bis zu 20.000 Euro. Jetzt Termin vor Ort vereinbaren!

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Svenja Bobbe