Lastenfahrrad Förderung in Lingen

Förderung für Privatpersonen in Lingen

Lastenrad Förderung in Lingen
Wer hat Anrecht?

Privatpersonen

Voraussetzungen

Förderfähig sind (e-)Lastenfahrräder, die für eine Zuladung von mind. 40 kg zugelassen sind und über Transportmöglichkeiten verfügen, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind und mehr Volumen oder Gewicht aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad. Der Fördergegenstand darf nur für den privaten Gebrauch im Gebiet der Stadt Lingen eingesetzt werden. Die Zweckbindungsfrist des geförderten Fahrzeugs beträgt 36 Monate.

Reichweite

Lingen

Fördermittel

500 Euro

Die Stadt Lingen fördert die Anschaffung von (e-)Lastenfahrräder mit bis zu 500 €.

Die Förderung soll ein Anreiz sein, Fahrten mit dem PKW zu vermeiden und auf grüne Mobilität umzusteigen. Lastenfahrräder stellen dabei eine schadstoffarme, lärmreduzierte und flächensparende Alternative dar und können einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Was wird gefördert?

In Frage kommen für die Förderung:

  • (e-)Lastenfahrräder

Nicht förderfähig:

  • nachträglich vorgenommene Umbauten an herkömmlichen Fahrrädern
  • gebrauchte oder geleaste Lastenräder

Umfang der Förderung

Die Förderhöhe beträgt:

  • Für (e-)Lastenräder: 25 % der Anschaffungskosten und maximal 500 €

Wer kann einen Antrag stellen?

Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:

  • Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Lingen

Hinweis: Pro Haushalt kann nur ein Fahrzeug gefördert werden. Eine erneute Antragstellung kann lediglich alle drei Jahre erfolgen.

Wo kann ich die Förderung beantragen?

Du kannst den Antrag direkt online über das Openrathaus der Stadt Lingen ausfüllen und abschicken

Wie läuft die Förderung ab?

Schritt 1:
Wichtig: Schließe erst einen Kaufvertrag ab, wenn du den Bewilligungsbescheid erhalten hast. Lasse dir zunächst ein konkretes Angebot geben.

Schritt 2:
Fülle den Antrag online vollständig aus und füge das konkrete Kaufangebot bzw. den Kostenvoranschlag deines Wunsch-Lastenrades bei.

Schritt 3:
Sobald du einen positiven Bescheid erhalten hast, hast du drei Monate Zeit einen Kaufvertrag abzuschließen und die Mittel zu nutzen. Um den Zuschuss ausgezahlt zu bekommen, reichst du nach dem Kauf die Belege bei der Stadt Lingen ein. Du benötigst eine Kopie des Kaufvertrages, die Kassenquittung, einen Zahlungsnachweis (Kontoauszug / Überweisungsträger) sowie die unterschriebene "Rechtsbehelfsverzichtserklärung", die du zusammen mit dem Bewilligungsbescheid von der Stadt erhältst.

Weitere Informationen zur Förderung

Kontaktiere jetzt deine Lastenrad-Experten

Gerne beraten wir dich zum Thema Förderung von Lastenrädern am Telefon oder in unserem Shop. Vereinbare dafür einfach einen Termin und besuche uns im Lastenfahrrad-Zentrum in deiner Nähe. Vor Ort haben wir eine breite Auswahl an Lasten e-Bike Modellen und verschiedenen Typen, damit wir mit dir gemeinsam dein passendes Lastenrad finden.