Dreirad für Erwachsene

Neue Dreirad Förderung in Stuttgart

Der Verwaltungsausschuss des Gemeinderats Stuttgart hat am Mittwoch, 16. Juni 2021, einstimmig die Förderrichtlinie beschlossen. Ziel des Aktionsplans “Nachhaltig mobil in Stuttgart” ist mehr Lebensqualität durch eine nachhaltige Mobilität zu ermöglichen. Mit der neu beschlossenen Förderrichtlinie “E-Trikes für mobilitätseingeschränkte Stuttgarter*innen” bietet die Landeshauptstadt allen Personen mit Mobilitätseinschränkungen, einen Zuschuss zur Neuanschaffung eines e-Dreirads. Voraussetzung hierfür ist ein gültiger Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen G der aG. Auch eine aktuelle ärztliche Bescheinigung ist ausreichend, solange sie eine Mobilitätseinschränkung ausdrücklich bestätigt.

Was wird gefördert?

Pro antragsberechtigten Person (Zuwendungsempfänger) wird der einmalige Kauf oder das Leasing eines neuen, elektrisch unterstützten Trikes gefördert.

Als e-Dreiräder definiert sind dreirädrige Elektrofahrräder, die vom Fahrer durch Muskelkraft fortbewegt werden und mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer maximalen Motorleistung von 250 W und einer Tretunterstützung bis 25 km/h (Anfahrhilfen sind bis zu 6 km/h erlaubt) aufgestattet sind.

Sie sind zulassungsfrei und gelten nicht als Kraftfahrzeuge nach § 1 Abs. 3 StVG.

Sie müssen gewisse Voraussetzungen erfüllen:

  • einen stabilen Rahmen mit drei starren Rädern mit niederem Einstieg (Tiefeinstieg)  haben, der ohne besondere Hilfsmittel von selbst steht
  • eine zweirädrige Vorder‐ oder Hinterachse mit einem erweiterten Radstand haben
  • auf der zweirädrigen Vorder‐ oder Hinterachse eine stabile Transportmöglichkeit (Ablagemöglichkeit/Ablagekorb) besitzen, die fest mit dem Rahmen verbunden ist und ein Transportvolumen von mindestens 40 Liter besitzt

Umfang der Förderung

Die Förderhöhe beträgt:

  • Bis zu 50 % der Anschaffungskosten
  • Max. 1.500 € pro e-Dreirad

Weiterhin besteht die Möglichkeit, über die Grundförderung hinaus, einen Antrag auf weitere 500 € zu stellen. Diese können frühestens nach drei Jahren nach der Anschaffung des e-Dreirads als “Nachhaltigkeitsbonus” ausgezahlt werde. Voraussetzung hierfür ist, dass im Haushalt der Antragstellenden in diesem Zeitraum entweder kein Auto angemeldet war oder nach der Beschaffung des e-Trikes ein Auto ersatzlos abgemeldet wurde. Nach der Abmeldung darf über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren kein Auto mehr angemeldet werden.

Wer kann einen Antrag stellen?

Beantragen können Gruppierungen folgender Kategorien:

  • Personen mit Hauptwohnsitz in Stuttgart
  • Antragstellende sind ebenfalls Nutzer des beantragen e-Dreirads. Eltern haben die Möglichkeit, den Förderantrag für ihr Kind zu stellen, welches das e-Dreirad fährt.
  • Der Besitz einen Schwerbehindertenausweises mit den Merkzeichen G oder aG ist Voraussetzung. Alternativ gilt eine aktuelle ärztliche Bescheinigung, die die Mobilitätseinschränkung ausdrücklich bestätigt
  • Einwilligung der Antragstellenden zum Anbringen des Aktionslogos „Stuttgart fährt elektrisch“ auf dem geförderten e-Dreirad
  • Das e-Dreirad muss mindestens drei Jahre im eigenen Stuttgarter Haushalt (Erstwohnsitz) genutzt werden

Wo kann ich die Förderung beantragen?

Der Antrag wird per e-Mail oder postalisch an die Landeshauptstadt Stuttgart gesendet. Dazu muss der Antragsteller den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Förderantrag zusammen mit allen nachstehenden Anlagen in einem PDF-Dokument (bis maximal 5 MB) an die Landeshauptstadt Stuttgart senden.

Eine Antragstellung ist per  Mail oder per Post an die Landeshauptstadt Stuttgart möglich. Dazu versenden Sie den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Förderantrag zusammen mit allen nachstehenden Anlagen in einem PDF‐Dokument mit maximal fünf MB an die Landeshauptstadt Stuttgart.

Weitere Informationen zur Förderung und zum Antragsformular finden Sie hier.