Lastenrad Förderung in Planegg
Nachhaltige Mobilität in der Gemeinde Planegg
Freiberufler, gemeinnützige Organisationen, Gewerbetreibende, Privatpersonen, Stiftungen, Vereine
Gefördert wird nur der Neukauf der zulässigen Fahrzeuge. Für die geförderten Modelle gilt eine dreijährige Haltefrist ab Förderzusage und eine Kombination mit anderen Fördermitteln anderer Träger ist nicht gestattet. Reine Lastenräder müssen einsitzig und speziell für den Personen- oder Lastentransport konstruiert sein. Ein Lastenpedelec erfordert eine Zulassung für mindestens 40 kg Zuladung sowie entweder einen verlängerten Radstand oder eine fest verbundene Transportmöglichkeit. Bei S-Pedelecs darf die Motorleistung max. 500 W und die Tretunterstützung bis zu 45 km/h betragen. Die Vorgabe des Neukaufs gilt ebenso, für Fahrradlasten- und Kinderanhänger, Elektromotorroller sowie Leichtelektromobile (Klassen L6e und L7e).
Planegg
500 Euro
Mit der nachhaltigen Mobilität sollen klimafreundliche Ziele erreicht werden
Der Verkehrsbereich soll weniger CO2 ausstoßen sowie die Nutzung von fossilen Energieträgern verringern. Zudem sollen diese Ziele zu einer Lärmminderung führen.
Was wird gefördert?
In Frage kommen für die Förderung::
- (e-)Lastenfahrräder
- Lastenpedelecs
- S-Pedelecs
- Lasten-/Kinderanhänger
- Elektromotorroller
- Leichtelektromobile (EG-Fahrzeugklassen L6e und L7e)
Nicht förderfähig:
- Herkömmliche e-Bikes und Pedelecs (ohne Lasten-Spezifikation)
- e-Tretroller (e-Scooter) und Segways
- Umbauten an herkömmlichen Fahrrädern
- Gebrauchte Fahrzeuge
- Geleaste Fahrzeuge
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt:
- 10 % der förderfähigen Nettokosten (ohne Zubehör oder Sonderausstattung)
- Max. 500 € für S-Pedelecs, Lastenpedelecs, Lastenfahrräder, Elektromotorroller sowie Leichtelektromobile
- Max. 100 € für Fahrradlastenanhänger und Fahrradkinderanhänger
Wer kann einen Antrag stellen?
Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:
- Privatpersonen mit Wohnsitz in Planegg
- Gewerbetreibende
- Freiberufler
- örtliche Vereine und gemeinnützige Organisationen
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Das Antragsformular kannst du online herunterladen und per Post an die Gemeinde Planegg senden:
Gemeinde Planegg
z.Hd. Frau Argyrakis
Pasinger Straße 8
82152 Planegg
Wie läuft die Förderung ab?
Schritt 1:
Wichtig: Der Antrag muss vor dem Kauf des Fahrzeugs eingereicht werden.
Schritt 2:
Fülle den Antrag vollständig aus und sende dazu einen Kostenvoranschlag des von dir gewünschten (e-)Lastenfahrrads. Beachte, dass du noch weitere Nachweise (Nachweis des Hauptwohnsitzes, Unternehmenssitzes und Vereinssitzes sowie die De-minimis-Erklärung) dazu legen musst.
Schritt 3:
Bei einer positiven Prüfung kannst du auf die Suche nach deinem Wunsch (e-)Lastenfahrrads gehen.
Schritt 4:
Innerhalb von 6 Monaten musst du eine Rechnung und Überweisungsbelege einreichen, damit dir der Zuschuss ausgezahlt wird. Der Überweisungsbeleg muss Höhe, Empfänger und Zahlungszweck klar erkennbar ausweisen.
Hinweis:
Für alle geförderten Fahrzeuge und Anhänger gilt eine Zweckbindung von drei Jahren ab Erhalt der Förderzusage. Solltest du das Fahrzeug vor Ablauf dieser 3-Jahresfrist weiterverkaufen, bist du verpflichtet, dies der Gemeinde Planegg zu melden. In diesem Fall muss der Förderbetrag anteilig (nach Monaten berechnet) zurückgezahlt werden,