Lastenrad Förderung in Neumarkt in der Oberpfalz

Kaufprämie für emissionsfreie Mobilität

Lastenrad Förderung in Neumarkt in der Oberpfalz
Wer hat Anrecht?

Privatpersonen

Voraussetzungen

Gefördert werden neue (e-)Lastenräder mit einer Zuladung von mindestens 40 kg, einem verlängerten Radstand und einer Transportmöglichkeit, die unlösbar mit dem Fahrzeug verbunden ist. Die Nutzung muss für mindestens 36 Monate im Stadtgebiet erfolgen. In dieser Zeit ist der mitgelieferte Aufkleber sichtbar am Fahrzeug anzubringen.

Reichweite

Neumarkt in der Oberpfalz

Fördermittel

1500 Euro

Ziel der Kaufprämie soll sein einen Anreiz für eine emissionsfreie Mobilität zu fördern.

Die Stadt Neumarkt stellt insgesamt Fördergelder von 40.000 € pro Jahr zur Verfügung. Davon sind 20.000 € ausschließlich für die Anschaffung von Spezialrädern für Menschen mit Handicap reserviert. Der restliche Betrag steht für reguläre (e-)Lastenfahrrädern und Fahrradanhängern zur Verfügung.

Was wird gefördert?

In Frage kommen für die Förderung:

  • (e-)Lastenfahrräder
  • Lastenanhänger
  • Anhänger
  • Spezialräder für Menschen mit Handicap/Assistenzbedarf (Dreiräder mit und ohne e-Antrieb sowie Sonderanfertigungen für den Rollstuhl)
  • Bestimmtes Zubehör (z.B. Kindersitz, Babyschalen, Regenverdeck, Kupplungen) sofern es im Rahmen desselben Antrags zusammen mit dem Fahrzeug gekauft wird

Nicht gefördert werden gebrauchte Bikes, Leasingmodelle, zulassungs- oder versicherungspflichtige Bikes, umgebaute Standardräder sowie Leicht-Lastenräder in e-Bike-Optik mit verstärktem Rahmen und Gepäckträgern.

Umfang der Förderung

Die Förderhöhe beträgt:

  • Bei e-Lastenrädern 25 %, max. 1000 € - für einkommensschwache Haushalte 40 %, max. 1500 €
  • Bei Lastenrädern 25 %, max. 600 € - für einkommensschwache Haushalte 40 %, max. 900 €
  • Bei Lastenanhängern 25 %, max. 200 € - für einkommensschwache Haushalte 40 %, max. 300 €
  • Bei Spezialrädern 40 %, max. 2500 €

Wer kann einen Antrag stellen?

Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:

  • Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Neumarkt in der Oberpfalz

Wo kann ich die Förderung beantragen?

Den Antrag kannst du ausschließlich über das Onlineportal stellen.

Wie läuft die Förderung ab?

Schritt 1:
Wichtig: Schließe vor dem Antrag noch keinen Kaufvertrag ab.
Fülle den Antrag im Onlineportal aus.

Pro Haushalt ist nur ein Lastenrad pro Jahr förderfähig. Eine Förderung ist nur vor dem Kauf möglich. Rückwirkende Anträge sind ausgeschlossen.

Wichtig:
Anträge auf eine erhöhte Zuwendung (bis zu 40 %) oder auf die Förderung von Spezialrädern müssen beim Antrag mit entsprechenden Bescheinigungen belegt werden:
Für einkommensschwache Haushalte:

  • Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II (ALG II)
  • Bezug von Grundhilfe/Sozialhilfe nach dem SGB XII
  • Bezug von Wohngeld (WoGG)
  • Bezug von Leistungen gemäß BAföG
  • Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Bitte beachten:
Der Bezug von Altersrente, Erwerbsminderungs- /Erwerbsunfähigkeitsrente, Pension oder Arbeitslosengeld I (ALG I) rechtfertigt keine Vergünstigung. Bei Studierenden ist zwingend der BAföG-Nachweis vorzulegen, ein Studentenausweis reicht nicht aus.

Für Spezialräder für Menschen mit Handicap:

  • Schwerbehindertenausweis mit einem der folgenden Merkzeichen:
    • G (Beeinträchtigung der Bewegungsfreiheit)
    • aG (Außergewöhnliche Gehbehinderung)
    • H (Hilflosigkeit)
    • BI (Blindheit)
    • B (Begleitperson)

Schritt 2:
Wenn der Antrag bestätigt wird, erhältst du einen Bewilligungsbescheid. Dann hast du 6 Wochen Zeit dir einen (e-)Lastenfahrrad oder einen Anhänger zu kaufen, wenn es den Vorgaben entspricht.

Schritt 3:
Sende nach Kauf eine Kopie der Rechnung und des Personalausweises an das Amt der Nachhaltigkeitsförderung.

Hinweis:
Das geförderte Fahrzeug muss mind. 36 Monate an deinem Erstwohnsitz in Neumarkt gehalten werden. Ein Weiterverkauf ist erst nach Ablauf dieser Frist förderunschädlich. Bei einem vorzeitigen Wegzug aus Neumarkt, einem Verkauf vor Ablauf der 3 Jahre oder wenn das Rad durch einen Unfall/Schaden nicht mehr fahrtauglich ist, bist du verpflichtet, dies der Stadt Neumarkt unverzüglich zu melden. In diesem Fall muss der Förderbetrag anteilig (nach Monaten) zurückgezahlt werden.

Weitere Informationen zur Förderung findest du hier

Richtlinien zur Förderung findest du hier

Kontaktiere jetzt deine Lastenrad-Experten

Gerne beraten wir dich zum Thema Förderung von Lastenrädern am Telefon oder in unserem Shop. Vereinbare dafür einfach einen Termin und besuche uns im Lastenfahrrad-Zentrum in deiner Nähe. Vor Ort haben wir eine breite Auswahl an Lasten e-Bike Modellen und verschiedenen Typen, damit wir mit dir gemeinsam dein passendes Lastenrad finden.