Lastenrad Förderung in Neumarkt in der Oberpfalz
Kaufprämie für emissionsfreie Mobilität
Privatpersonen
Gefördert werden neue (e-)Lastenräder mit einer Zuladung von mindestens 40 kg, einem verlängerten Radstand und einer Transportmöglichkeit, die unlösbar mit dem Fahrzeug verbunden ist. Die Nutzung muss für mindestens 36 Monate im Stadtgebiet erfolgen. In dieser Zeit ist der mitgelieferte Aufkleber sichtbar am Fahrzeug anzubringen.
Neumarkt in der Oberpfalz
1500 Euro
Ziel der Kaufprämie soll sein einen Anreiz für eine emissionsfreie Mobilität zu fördern.
Die Stadt Neumarkt stellt insgesamt Fördergelder von 40.000 € zur Verfügung bei der Anschaffung von (e-)Lastenfahrrädern und Fahrradanhängern.
Was wird gefördert?
In Frage kommen für die Förderung:
- (e-)Lastenfahrräder
- Lastenanhänger
- Anhänger
Nicht gefördert werden gebrauchte Bikes, Leasingmodelle, zulassungs- oder versicherungspflichtige Bikes, umgebaute Standardräder sowie Leicht-Lastenräder in e-Bike-Optik mit verstärktem Rahmen und Gepäckträgern.
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt:
- Bei e-Lastenrädern 25 %, max. 1000 € - für einkommensschwache Haushalte 40 %, max. 1500 €
- Bei Lastenrädern 25 %, max. 600 € - für einkommensschwache Haushalte 40 %, max. 900 €
- Bei Lastenanhängern 25 %, max. 200 € - für einkommensschwache Haushalte 40 %, max. 300 €
Wer kann einen Antrag stellen?
Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:
- Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Neumarkt in der Oberpfalz
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Den Antrag kannst du ausschließlich über das Onlineportal stellen.
Wie läuft die Förderung ab?
Schritt 1:
Wichtig: Schließe vor dem Antrag noch keinen Kaufvertrag ab.
Fülle den Antrag im Onlineportal aus.
Pro Haushalt ist nur ein Lastenrad pro Jahr förderfähig. Eine Förderung ist nur vor dem Kauf möglich. Rückwirkende Anträge sind ausgeschlossen.
Wichtig:
Anträge auf erhöhte Zuwendung können in folgenden Fällen gestellt werden und müssen mit Nachweisen beim Antrag belegt werden:
- Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts gemäß SGB II (ALG II)
- Bezug von Grundhilfe/Sozialhilfe nach dem SGB XII
- Bezug von Wohngeld
- Bezug von Leistungen gemäß BAföG
Schritt 2:
Wenn der Antrag bestätigt wird, erhältst du einen Bewilligungsbescheid. Dann hast du 6 Wochen Zeit dir einen (e-)Lastenfahrrad oder einen Anhänger zu kaufen, wenn es den Vorgaben entspricht.
Schritt 3:
Sende nach Kauf eine Kopie der Rechnung und des Personalausweises an das Amt der Nachhaltigkeitsförderung.