Lastenfahrrad Förderung Burgenland

Das Land Burgenland fördert Elektro-Mobilität

Lastenrad Förderung in Burgenland
Wer hat Anrecht?

Privatpersonen

Voraussetzungen

Neue e-Transporträder: max. 600 W, Höchstgeschwindigkeit max. 25 km/h, Zuladung (ohne Fahrer) mind. 60 kg. Neue zweispurige Elektromobile für Pensionisten und gehbehinderte Personen: max. 600 W, Bauartgeschwindigkeit max. 25 km/h.

Reichweite

Burgenland

Fördermittel

400 Euro

Das Land Burgenland fördert seit dem 01.01.2026 neue Elektro-Transporträder und Elektromobile für Pensionisten und gehbehinderte Personen. Personen mit Hauptwohnsitz im Burgenland können dabei bis zu 400 Euro Förderung bekommen.

Ziel der Förderung von Fahrzeugen mit Elektroantrieb ist es, im Interesse der Energieeffizienz und des Klima- und Umweltschutzes durch besondere Anreize wirksame Schwerpunkte im Hinblick auf die Einsparung von Energie und sonstigen elementaren Ressourcen, eine möglichst effiziente Anwendung von Energie im Bereich Mobilität zu setzen. Sie soll einen Beitrag zur Reduzierung von Emissionen im Verkehrssektor leisten und auch auf Alternativ-Antriebe aufmerksam machen

Was wird gefördert?

In Frage kommen für die Förderung:

  • neue Elektro-Transporträder
  • neue zweispurige Elektromobile für Pensionisten und gehbehinderte Personen

Nicht förderfähig sind:

  • Fahrzeugähnliche Kinderspielzeuge und ähnliche Bewegungsmittel mit Bauartgeschwindigkeit von max. 5 km/h und Fahrreifendurchmesser von max. 12 Zoll

Eine Liste bezüglich der förderfähigen e-Transporträder findest du hier.

Hinweis: Es werden nur Fahrzeugankäufe von gewerblichen Anbietern gefördert und das Fahrzeug muss behördlich zugelassen sein. 

Umfang der Förderung

Die Förderhöhe beträgt:

  • Für e-Transporträder: 30 % des Kaufpreises, max. 300 €
  • Für Elektromobile für Pensionisten und gehbehinderte Personen: 30 % des Kaufpreises, max. 400 €

Hinweis: Die Förderung wird nach Maßgabe der vorhandenen Budgetmittel vergeben, ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht. Zu Unrecht erhaltene Förderungen sind zurückzuerstatten. Das Förderausmaß ist für Fahrzeuge mit Elektroantrieb für 2026 mit € 1.750.000 begrenzt.

Wer kann einen Antrag stellen?

Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:

  • natürliche Personen mit Hauptwohnsitz im Burgenland, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder solchen Personen gleichgestellt sind, sofern die Anlage überwiegend privat genutzt wird

Nicht förderberechtigt sind:

  • Einzelunternehmen, die die Fahrzeuge gewerblich nutzen wollen

Wichtig: Pro Antragssteller kann nur ein Fahrzeug, welches die Voraussetzung erfüllt, gefördert werden. Eine erneute Förderung ist erst 6 Jahre nach der letzten Förderungszusicherung möglich.

Hinweis: Die zu fördernde Person erklärt sich für Zwecke der Projektabwicklung im Sinne der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes bereit, dass alle bei der Abwicklung anfallenden nicht sensiblen personenbezogenen Daten automatisationsunterstützt verarbeitet und die Daten zum Zwecke einer gemeinsamen und koordinierten Förderabwicklung an andere Landes- und Bundesförderstellen weitergeleitet werden dürfen.

Wo kann ich die Förderung beantragen?

Die Antragsstellung ist per E-Mail oder in Papierform per Post möglich.

Anschrift:
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 9 – EU, Gesellschaft und Förderwesen
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt

Wie läuft die Förderung ab?

Hinweis: Die Förderungsansuchen können bis längstens 6 Monate ab Rechnungsdatum eingebracht werden.

Schritt 1:
Folgende Unterlagen sind für die Antragsstellung erforderlich:

  • Vollständig ausgefülltes unterzeichnetes Antragsformular (gesamtes Ansuchen)
  • Saldierte Rechnung(en) sowie Zahlungsbestätigung(en) in Kopie und/oder ein gültiger Leasingvertrag in Kopie – ausgestellt auf den Förderwerber
  • Zulassungsschein in Kopie oder Auszug der Genehmigungsdatenbank in Kopie 
  • ggf. Pensionisten- und/oder Behindertenausweis in Kopie
  • Handelt es sich bei dem zu fördernden Fahrzeug um ein Leasingfahrzeug, so müssen eine Kopie des Leasingvertrages, die Gesamtkosten des Fahrzeuges sowie eine Anzahlung, welche zumindest der Förderhöhe entspricht, nachgewiesen werden

Alle erforderliche aktuelle Unterlagen (wie z.B. Antragsformular, Richtlinien, Erläuterungen) sind unter Alternative Mobilität - Land Burgenland erhältlich. Sämtliche Unterlagen sind entweder gescannt digital (in PDF – Format) oder in Kopie vorzulegen. Die übermittelten Unterlagen werden nicht retourniert, sondern nach der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist vernichtet.

Alle Originalrechnungen, Zahlungsbelege und Nachweise sind für 7 Jahre aufzubewahren.

Schritt 2:
Stelle den Antrag entweder per E-Mail oder per Post.

Die Antragsstellung in Papierform an:
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 9 – EU, Gesellschaft und Förderwesen
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt

Schritt 3:
Die Vergabe der Förderung erfolgt nach der Reihenfolge des Einlangens der Förderungsanträge. Förderanträge können erst dann bearbeitet werden, wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig bei der Förderstelle eingebracht wurden.

Wichtig: Die Förderstelle oder Prüforgane können Einsicht in Unterlagen verlangen. Antragsteller müssen bei Prüfungen Auskünfte erteilen und Unterstützung leisten. Fördermissbrauch ist strafbar (§ 153 b StGB). Nicht sensible Daten werden automatisiert verarbeitet und ggf. an andere Förderstellen weitergeleitet.

Bei Fragen kannst du dich an die Info-Hotline oder per Fax an die Förderstelle wenden:
Info-Hotline: 057/600/2801
Fax: 057/600/2060

Die Richtlinie zur Förderung von Fahrzeugen mit Alternativantrieb tritt mit 01.01.2026 in Kraft und gilt bis 31.12.2026 bzw. bis zur Ausschöpfung der genannten Fördermittel.

Weitere Informationen erhältst du auf der Seite des Burgenlands. Die Richtlinie 2026 findest du hier.

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