Lastenfahrrad Förderung in Weyhe

Klimaschutz-Förderprogramm startet wieder in Weyhe

Lastenrad Förderung in Weyhe
Wer hat Anrecht?

Privatpersonen, Stiftungen, Vereine

Voraussetzungen

Gefördert werden nur fabrikneue (e-)Lastenräder und neue Fahrradanhängern, die bauartbedingt eine Zuladung von mindestens 30 kg erlauben.

Reichweite

Weyhe

Fördermittel

500 Euro

Seit dem 11. März 2026 können wieder Fördermittel für Lastenräder und Fahrradanhänger über ein digitales Formular beantragt werden.

Die Gemeinde Weyhe legt ihr kommunales Klimaschutz-Förderprogramm für Privathaushalte neu auf. Im Jahr 2019 hat der Gemeinderat den Klimanotstand erklärt und im Jahr 2022 das Ziel der Klimaneutralität bis 2035 ausgerufen. Mehr denn je werden seither bei politischen und auch verwaltungsinternen Entscheidungen die Folgen für das Klima berücksichtigt. Im Haushaltsjahr 2026 stehen 50.000 Euro für die Förderung im Rahmen dieser Richtlinie zur Verfügung.

Was wird gefördert?

In Frage kommen für die Förderung:

  • (e-)Lastenfahrräder
  • Fahrradanhänger (Grundausstattung inkl. einer Kupplung für den Anhänger)

Nicht förderfähig sind:

  • Nachträglich vorgenommene Umbauten oder gebrauchte Räder
  • Leasing oder Mieten
  • Weitere Zubehörteile, wie Regenschutz und ergänzende Anbauteile (weitere Transportboxen, weitere Anhängerkupplung, etc.)

Umfang der Förderung

Die Förderhöhe beträgt:

  • (e-)Lastenräder: einmalig 500 € und max. 50 % der förderfähigen Kosten
  • Fahrradanhänger: einmalig 150 € und max. 50 % der förderfähigen Kosten

Hinweis: Die Fördermittel dürfen nicht mit Fördermitteln von anderen Stellen kumuliert werden. 

Wer kann einen Antrag stellen?

Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:

  • Privathaushalte
  • eingetragene Vereine

Hinweis: Für (e-)Lastenräder: Die Antragstellerin/ der Antragsteller muss im Gebiet der Gemeinde Weyhe gemeldet sein.

Wo kann ich die Förderung beantragen?

Das digitale Antragsformular ist online verfügbar. Anträge per E-Mail, wie bisher, sind nicht mehr möglich.

Wie läuft die Förderung ab?

Schritt 1:
Die Anträge sind jederzeit ab Inkrafttreten der Richtlinie, spätestens aber bis zum 30. September eines Jahres rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme auf digitalen Weg auf der Homepage der Gemeinde Weyhe zu stellen.

Schritt 2:
Die Bearbeitung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der vollständig vorliegenden Anträge. Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Die Gemeinde entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Schritt 3:
Der Verwendungsnachweis mit den notwendigen Anlagen ist nach Maßnahmenabschluss spätestens bis zum 30.06.2027 bei der Gemeinde Weyhe einzureichen. Erst nach abschließender Prüfung dieser Unterlagen kann die Auszahlung erfolgen. Die Gemeinde behält sich die Kontrolle der ordnungsgemäßen Durchführung der Maßnahme vor.

Weitere Informationen:

  • Als Maßnahmenbeginn gilt das Datum der verbindlichen Bestellung bzw. Beauftragung. Als Maßnahmenabschluss gilt das Datum der Schlussrechnung nach vollständiger Lieferung bzw. Durchführung.
  • Die Zweckbindung der Fördermittel beträgt 3 Jahre. Im Falle der Veräußerung, die die Verkäuferin bzw. der Verkäufer der Gemeinde anzeigen muss, bleibt diese Verpflichtung gegenüber der neuen Eigentümerin bzw. dem neuen Eigentümer bestehen.
  • Der Maßnahmenabschluss des beantragten Vorhabens muss spätestens bis zum 31.12.2026 erfolgen. Bei späterem Maßnahmenabschluss erlischt der Anspruch auf Förderung. 

Bei Fragen kannst du dich an die Klimaschutzmanagerin wenden:
Frau K. Taberski
Gemeinde Weyhe- Rathaus, Zimmer 107 // EG
Rathausplatz 1
28844 Weyhe
Telefon: 04203 71-173
Telefax: 04203 71-8173
E-Mail: taberski@weyhe.de

Weitere Informationen, Widerrufsbedingungen und die Förderrichtlinie findest du hier.

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