Lastenfahrrad Förderung in Wedemark
Lastenfahrrad Förderung in Wedemark
Privatpersonen
Gefördert wird ein e-Lastenfahrrad, dass stationär gekauft, privat genutzt und mit Ökostrom betrieben wird sowie eine fest integrierte Transportmöglichkeit bietet. Das Rad muss außerdem dauerhaft ein Label der Gemeinde Wedemark tragen. Es besteht eine Zweckbindungsfrist von 10 Jahren.
Wedemark
750 Euro
Für das Jahr 2025 stehen wieder Fördermittel für den Kauf von e-Lastenrädern zur Verfügung.
Die Bedeutung privater Mobilität wächst mit Ausbau der Elektromobilität. Um auf andere umweltfreundliche Verkehrsmittel wie e-Lastenräder auszuweichen, ist eine Kombination verschiedener Elektrofahrzeuge und das Laden mit erneuerbarem Strom notwendig, um eine CO2-freie Energiebilanz zu erreichen. Daher fördern die Gemeindewerke Wedemark auch in diesem Jahr die Anschaffung privater e-Lastenräder mit bis zu 750 € je Rad, begrenzt auf ein Rad pro Haushalt.
Was wird gefördert?
In Frage kommen für die Förderung:
- e-Lastenfahrräder
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt:
- Für e-Lastenfahrräder: 750 € der Anschaffungskosten
Wer kann einen Antrag stellen?
Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:
- Privatpersonen mit Wohnsitz in der Gemeinde Wedemark
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Das Antragsformular kann einfach über die Seite der Gemeinde Wedemark abgerufen werden und per Post oder E-Mail verschickt oder persönlich im Kundenbüro vorbeigebracht werden.
Wie läuft die Förderung ab?
Wichtig: Ein Antrag kann nur gestellt werden, wenn die Maßnahme noch nicht begonnen hat.
Schritt 1:
Fülle den Förderantrag aus und sende ihn per Post an die:
Gemeindewerke Wedemark GmbH
Fritz-Sennheiser-Platz 1
30900 Wedemark
oder per E-Mail an rudi.engelhardt@wedemark.de .
Alternativ kannst du den Förderantrag persönlich im Kundenbüro vorbeibringen.
Schritt 2:
Die Vergabe der Fördermittel erfolgt auf Grundlage dieser Richtlinie durch eine schriftliche Benachrichtigung. In dieser Förderzusage wird seitens der GWW ein Bewilligungszeitraum mit einem Zeitpunkt des frühesten und einem Zeitpunkt des spätesten Abrufs der Fördermittel festgelegt. Die Bewilligung kann auf schriftlichen Antrag verlängert werden, wenn sich die Umsetzung der Maßnahme verzögert.
Schritt 3:
Die Auszahlung der Fördermittel ist schriftlich innerhalb des Bewilligungszeitraums gegen Vorlage der Rechnung(en) und Nachweis der Einhaltung der Förderbedingungen bei der GWW zu beantragen. Voraussetzung für die Auszahlung ist die Vorlage der Bewilligungsbescheide.
Schritt 4:
Die Zahlung erfolgt einmalig nach Abschluss der Maßnahme in der bewilligten Höhe nach Eingang und Prüfung eines Gesamtkostennachweises.
Rechtsanspruch auf die Gewährung der Zuschüsse besteht nicht!