Lastenfahrrad Förderung in Traiskirchen

Die Stadt Traiskirchen fördert (e-)Lastenfahrräder und Klappfahrräder

Lastenrad Förderung in Traiskirchen
Wer hat Anrecht?

Juristische Personen, Privatpersonen, Stiftungen, Vereine, Unternehmen

Voraussetzungen

Gegenstand der Förderung sind (e-)Lastenfahrräder mit einer Nutzlast von über 50 kg sowie Klappfahrräder. Ein Klappfahrrad muss über eine konstruktive Vorrichtung verfügen, die es erlaubt, es einfach und schnell auf ein geringes Packmaß zusammenzufalten (z.B. zur Mitnahme in öffentliche Verkehrsmittel).

Reichweite

Traiskirchen

Fördermittel

500 Euro

Gefördert wird der Kauf neuer (e-)Lastenfahrräder. Ein Lastenfahrrad im Rahmen dieser Förderung ist ein ein- oder mehrspuriges Fahrrad mit einer Transportbox oder -fläche, das für den Transport von schweren Lasten (über 50 kg) geeignet ist. Ein Klappfahrrad im Sinne dieser Förderung ist ein Fahrrad mit einer konstruktiven Vorrichtung, die es erlaubt, es einfach und schnell auf ein geringes Packmaß zusammenzufalten.

Die Klimakrise gefährdet die Stabilität der Ökosysteme und stellt somit auch für uns Menschen eine ernsthafte Bedrohung dar. Mit dem Pariser Abkommen wurden verbindliche Maßnahmen für den Klimaschutz beschlossen. Die vorliegende Förderung soll durch einen Direktzuschuss zu den Anschaffungskosten den Kauf von Lasten- und Klappfahrrädern im Gemeindegebiet der Stadt Traiskirchen unterstützen. Dadurch soll die umweltfreundliche Mobilität in der Stadt gefördert sowie CO2-Emissionen und die Feinstaubbelastung verringert werden.

Was wird gefördert?

In Frage kommen für die Förderung:

  • (e-)Lastenfahrräder
  • Klappfahrräder

Nicht gefördert werden Gebraucht- oder Eigenbaufahrzeuge sowie Nachrüstsätze für Lastenfahrräder im Selbstbau.

Wichtig:
Das Fahrrad muss für den öffentlichen Verkehr geeignet, vom Hersteller für verkehrstauglich erklärt und dafür zugelassen sein.

Umfang der Förderung

Die Förderhöhe beträgt:

  • 50 % des Kaufpreises, maximal 500 € für (e-)Lastenfahrräder
  • 50 % des Kaufpreises, maximal 350 € für Klappfahrräder

Wichtig:

  • Einzelpersonen können eine Förderung nur einmal innerhalb von zwei Jahren (gerechnet ab dem jeweiligen Kaufdatum) in Anspruch nehmen.
  • Juristische Personen können eine Förderung innerhalb eines Jahres (gerechnet ab dem jeweiligen Kaufdatum) maximal für fünf Fahrräder in Anspruch nehmen.
  • Das geförderte Fahrrad muss für mindestens zwei Jahre ab Kaufdatum im Eigentum behalten werden und für die eigene Mobilität genutzt werden. Eine gelegentliche Weitergabe an Dritte innerhalb dieser zwei Jahre führt zur Rückforderung der Förderung.

Wer kann einen Antrag stellen?

Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien mit Hauptwohnsitz in Traiskirchen:

  • Volljährige Privatpersonen
  • Vereine
  • Unternehmen
  • Hausgemeinschaften

Wo kann ich die Förderung beantragen?

Du kannst das Antragsformular online bei der Stadtgemeinde Traiskirchen ausfüllen und per E-Mail oder Post abschicken.

Wie läuft die Förderung ab?

Schritt 1:
Fülle das Antragsformular online aus und schicke es per E-Mail oder Post an die Stadtgemeinde Traiskirchen:

Stadtgemeinde Traiskirchen
Hauptplatz 13
2514 Traiskirchen

Die Förderung kann rückwirkend innerhalb von sechs Monaten ab dem Kauf eines neuen Fahrrades beantragt werden.

Schritt 2:
Dem Antragsformular sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Originalrechnung
  • entsprechender Zahlungsnachweis
  • Foto des Fahrrades

Weitere Informationen zur Förderung

Kontaktiere jetzt deine Lastenrad-Experten

Gerne beraten wir dich zum Thema Förderung von Lastenrädern am Telefon oder in unserem Shop. Vereinbare dafür einfach einen Termin und besuche uns im Lastenfahrrad-Zentrum in deiner Nähe. Vor Ort haben wir eine breite Auswahl an Lasten e-Bike Modellen und verschiedenen Typen, damit wir mit dir gemeinsam dein passendes Lastenrad finden.