Lastenfahrrad Förderung in Stephanskirchen
Förderung von Lastenfahrrädern und Fahrradanhängern
Privatpersonen, Stiftungen, Vereine
Das neue Lastenrad muss in Stephanskirchen genutzt, für Lasten-/Personentransport gebaut und auf mind. 40 kg Zuladung ausgelegt sein. Ein verlängerter Radstand oder fest verbaute Transportlösung ist Pflicht. Weiterverkauf oder Wegzug vor 36 Monaten führt zur Rückzahlung. Der Förderaufkleber ist 3 Jahre sichtbar. Pro Haushalt ist nur ein Förderobjekt erlaubt; Gepäckträgerräder sind ausgeschlossen.
Stephanskirchen
500 Euro
Aufgrund des Beschlusses des Umwelt- und Verkehrsausschusses vom 05.07.2022 ist zum 01.08.2022 die „Förderrichtlinie der Gemeinde Stephanskirchen zur Anschaffung von Lastenrädern“ in Kraft getreten.
Das Förderprogramm hat zum Ziel, zur Reduktion der Belastung durch PKWs in der Gemeinde Stephanskirchen und damit zum Klimaschutz beizutragen. Lastenräder eignen sich sehr gut für den innerstädtischen Verkehr, denn sie fahren geräuschlos und emissionsfrei. Außerdem bieten sie viel Stauraum und benötigen gleichzeitig weniger Platz als ein PKW. Auch mit Fahrradanhängern lassen sich Erledigungen mit dem Rad anstatt mit dem PKW verrichten.
Was wird gefördert?
In Frage kommen für die Förderung:
- (e-)Lastenfahrräder
- Fahrradanhänger zum Lasten-/Kindertransport
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt:
- Für elektrisch unterstützte Lastenfahrräder: 20 % des Verkaufspreises, max. 500 €
- Für muskelbetriebene Lastenräder: 20 % des Verkaufspreises, max. 250 €
- Für Fahrradanhänger zum Lasten-/Kindertransport: 30 % des Verkaufspreises, max. 100 €
Die Förderung ist herstellerunabhängig. Gebrauchte, selbst gebaute Räder oder Pilotprojekte sind ausgeschlossen. Eine Doppelförderung mit anderen Programmen ist möglich, sofern der Gesamtzuschuss 50 % der Anschaffungskosten nicht übersteigt.
Wer kann einen Antrag stellen?
Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:
- natürliche Personen (Privatpersonen), die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Stephanskirchen haben und das Lastenrad für den Eigengebrauch verwenden
- eingetragene Vereine mit Sitz in der Gemeinde Stephanskirchen
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Du kannst den Förderantrag auf der Internetseite der Gemeinde Stephanskirchen downloaden, ausfüllen und schriftlich oder per Mail an die Gemeinde Stephanskirchen schicken.
Wie läuft die Förderung ab?
Schritt 1:
Die Antragsstellung muss innerhalb von 6 Wochen nach dem Kauf (Rechnungsdatum) erfolgen. Der Zeitpunkt der Antragstellung entspricht hierbei dem Zeitpunkt des Posteingangs.
Schritt 2:
Neben dem Förderantrag muss ein Nachweis über die Beschaffung und Bezahlung des Fördergegenstands (z.B. eine Rechnung) und eine Kopie des Personalausweises vorgelegt werden.
Eingetragene Vereine können ihre Ansässigkeit in der Gemeinde Stephanskirchen über die Vereinsliste auf der Homepage der Gemeinde Stephanskirchen nachweisen.
Schritt 3:
Der Antrag ist mit den vollständigen und unterschriebenen Unterlagen entweder schriftlich oder per Mail einzureichen:
Gemeinde Stephanskirchen
Rathausplatz 1
83071 Stephanskirchen
Tel.: 08031 7223-15
E-Mail
Schritt 4:
Nach positiver Prüfung und verfügbarer Mittel erfolgt die Auszahlung. Bei Nichterfüllung erfolgt eine Ablehnung.