Lastenfahrrad Förderung in Schrobenhausen
Jetzt Prämie in Schrobenhausen sichern
Privatpersonen, Stiftungen, Vereine
Die Förderung auf ein neues (e-)Lastenfahrrad kann jeder mit dem Hauptwohnsitz in Schrobenhausen beantragen. Auch Vereine und Stiftungen können dies in Anspruch nehmen.
Schrobenhausen
500 Euro
Die Förderung ist abgelaufen – aktuell können keine Anträge gestellt werden. Bei Wiederaufnahme informieren wir dich hier
Seit Anfang des Jahres kannst du Anträge für Lastenräder und e-Lastenräder stellen und bis zu 500 € sparen.
Was wird gefördert?
In Frage kommen für die Förderung:
- Lastenfahrrad mit elektronischer Untersützung (Lastenpedelec bis 25 km/h)
- Lastenfahrrad ohne elektronische Antriebsunterstützung
Hinweis: Die Bezuschussung ist pro Haushalt und Maßnahme nur einmal zulässig.
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt:
- 300 € für Lastenfahrräder
- 500 € für Lasten e-Bikes
Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist möglich, ausgenommen sind städtische Programme.
Wer kann einen Antrag stellen?
Beantragen können Gruppierungen folgender Kategorien:
- Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Schrobenhausen
- Vereine und Stiftungen mit Sitz in Schrobenhausen
Hersteller oder Händler sowie deren Angehörige sind von der Förderung ausgeschlossen.
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Die Anträge können schriftlich per Post an die Stadt Schrobenhausen gesendet werden:
Stadt Schrobenhausen
Bauverwaltung
Lenbachplatz 18
86529 Schrobenhausen
Wie läuft die Förderung ab?
Die Förderung ist abgelaufen. Aktuell können keine Anträge gestellt werden. Bei Wiederaufnahme informieren wir dich hier
Schritt 1:
Fülle den Antrag vollständig aus nach dem du dein (e-)Lastenfahrrad gekauft hast.
Schritt 2:
Schicke den Antrag mit einer Rechnungskopie per Post an die Stadt.
Schritt 3:
Die Bearbeitung erfolgt in der Reihenfolge des Antragseingangs und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch und kann widerrufen werden. Bei Falschangaben oder Nutzung unter 3 Jahren ist der Zuschuss zurückzuzahlen.