Lastenfahrrad Förderung in Schrobenhausen

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Lastenrad Förderung in Schrobenhausen
Wer hat Anrecht?

Privatpersonen, Stiftungen, Vereine

Voraussetzungen

Die Förderung auf ein neues (e-)Lastenfahrrad kann jeder mit dem Hauptwohnsitz in Schrobenhausen beantragen. Auch Vereine und Stiftungen können dies in Anspruch nehmen.

Reichweite

Schrobenhausen

Fördermittel

500 Euro

Die Förderung ist abgelaufen – aktuell können keine Anträge gestellt werden. Bei Wiederaufnahme informieren wir dich hier

Seit Anfang des Jahres kannst du Anträge für Lastenräder und e-Lastenräder stellen und bis zu 500 € sparen.

Was wird gefördert?

In Frage kommen für die Förderung:

  • Lastenfahrrad mit elektronischer Untersützung (Lastenpedelec bis 25 km/h)
  • Lastenfahrrad ohne elektronische Antriebsunterstützung

Hinweis: Die Bezuschussung ist pro Haushalt und Maßnahme nur einmal zulässig.

Umfang der Förderung

Die Förderhöhe beträgt:

  • 300 € für Lastenfahrräder
  • 500 € für Lasten e-Bikes

Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist möglich, ausgenommen sind städtische Programme.

Wer kann einen Antrag stellen?

Beantragen können Gruppierungen folgender Kategorien:

  • Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Schrobenhausen
  • Vereine und Stiftungen mit Sitz in Schrobenhausen

Hersteller oder Händler sowie deren Angehörige sind von der Förderung ausgeschlossen.

Wo kann ich die Förderung beantragen?

Die Anträge können schriftlich per Post an die Stadt Schrobenhausen gesendet werden:

Stadt Schrobenhausen
Bauverwaltung
Lenbachplatz 18
86529 Schrobenhausen

Wie läuft die Förderung ab?

Die Förderung ist abgelaufen. Aktuell können keine Anträge gestellt werden. Bei Wiederaufnahme informieren wir dich hier

Schritt 1:
Fülle den Antrag vollständig aus nach dem du dein (e-)Lastenfahrrad gekauft hast.

Schritt 2:
Schicke den Antrag mit einer Rechnungskopie per Post an die Stadt.

Schritt 3:
Die Bearbeitung erfolgt in der Reihenfolge des Antragseingangs und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch und kann widerrufen werden. Bei Falschangaben oder Nutzung unter 3 Jahren ist der Zuschuss zurückzuzahlen.

Kontaktiere jetzt deine Lastenrad-Experten

Gerne beraten wir dich zum Thema Förderung von Lastenrädern am Telefon oder in unserem Shop. Vereinbare dafür einfach einen Termin und besuche uns im Lastenfahrrad-Zentrum in deiner Nähe. Vor Ort haben wir eine breite Auswahl an Lasten e-Bike Modellen und verschiedenen Typen, damit wir mit dir gemeinsam dein passendes Lastenrad finden.