Lastenfahrrad Förderung in Sachsen

Die Kaufprämie für gewerbliche Lastenrad Nutzung

Lastenrad Förderung in Sachsen
Wer hat Anrecht?

gemeinnützige Organisationen, Kommunen, Stiftungen, Vereine, Unternehmen

Voraussetzungen

Eine Lasten-Zuladung von min. 40 kg (zuzüglich Fahrergewicht).

Reichweite

Sachsen

Fördermittel

1.500 Euro

Die Förderung ist bereits ausgeschöpft, es können leider keine weiteren Anträge gestellt werden. Sollte die Förderung erneut aufgelegt werden, informieren wir dich hier rechtzeitig.

Der Freistaat Sachsen fördert die Neuanschaffung von Lastenrädern und Lasten e-Bikes mit bis zu 1.500 Euro.

Was wird gefördert?

In Frage kommen für die Förderung:

  • Lastenräder
  • Lasten e-Bikes

Wichtig:

  • Lastenfahrräder und Lastenpedelecs mit einer möglichen Nutzlast, die schwerer als 150 kg (zuzüglich Fahrer) sind und/oder mit einem möglichen Transportvolumen von mehr als 1 m³ werden nicht gefördert.
  • Je Antragssteller sind jährlich maximal 5 Fahrzeuge förderfähig.

Umfang der Förderung

Die Förderhöhe beträgt:

  • Lasten e-Bikes bis zu einer max. Fördersumme von 1.500 € 
  • Lastenräder bis zu einer max. Fördersumme von 500 € 

Wichtig:
Die Fahrzeuge dürfen erst nach 5 Jahren (ab Datum des Bewilligungsbescheides) an Dritte verkauft werden.

Wer kann einen Antrag stellen?

Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:

  • Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Hauptsitz oder mindestens einer Betriebsstätte im Freistaat Sachsen
  • Eingetragene Vereine mit Sitz im Freistaat Sachsen
  • Nichtrechtsfähige Vereine, die gemeinnützig sind oder freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe sind
  • Kommunen im Sinne der Sächsischen Gemeindeordnung
  • Zweckverbände im Sinne des Sächsischen Gesetzes

Wichtig:
Ausgeschlossen sind politische Parteien.

Wo kann ich die Förderung beantragen?

Den Zuwendungsantrag zur Förderung findest du online auf der Seite des Freistaats Sachsen.

Wie läuft die Förderung ab?

Die Förderung ist bereits ausgeschöpft, es können leider keine weiteren Anträge gestellt werden. Sollte die Förderung erneut aufgelegt werden, informieren wir dich hier rechtzeitig.

Schritt 1:
Besuche die Homepage des Freistaats Sachsen. Die Zuwendungsanträge des zuständigen Landesamts für Straßenbau und Verkehrs muss in schriftlicher Form eingereicht werden. Fülle den Antrag vor Vorhabenbeginn aus. 

Wichtig: Die Lastenräder dürfen frühestens nach Erhalt einer Eingangsbestätigung bestellt bzw. beschafft werden.

Schritt 2:
Beim Ausfüllen des Antrags muss eine Kurzbeschreibung für die Fahrzeugnutzung ausgefüllt werden. Halte außerdem deine Bankverbindung bereit.

Die entsprechende De-minimis-Eigenerklärung erhältst du hier. Bitte lege diese und die nachfolgenden Dokumente bei:

  • Kopie des Gewerbescheins oder Kopie des Handelsregisterauszugs oder Nachweis über die Ansässigkeit im Freistaat Sachsen
  • Datenschutzhinweis gemäß Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (findest du dem Förderantrag angehangen)
  • Angebot/e

Schritt 3:
Richte die Zuwendungsanträge an:
Landesamt für Straßenbau und Verkehr
Stabsstelle für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Stauffenbergallee 24
01099 Dresden
presse@lasuv.sachsen.de
 

Die Richtlinie zur Förderung
 

Kontaktiere jetzt deine Lastenrad-Experten

Gerne beraten wir dich zum Thema Förderung von Lastenrädern am Telefon oder in unserem Shop. Vereinbare dafür einfach einen Termin und besuche uns im Lastenfahrrad-Zentrum in deiner Nähe. Vor Ort haben wir eine breite Auswahl an Lasten e-Bike Modellen und verschiedenen Typen, damit wir mit dir gemeinsam dein passendes Lastenrad finden.