Lastenfahrrad Förderung in Neubiberg
Förderprogramm zur Unterstützung von Klimaschutzbemühungen
Freiberufler, gemeinnützige Organisationen, Gewerbetreibende, Privatpersonen, Unternehmen
Gefördert werden (e-)Lastenfahrräder mit einer Motorleistung bis 250 W, Tretunterstützung bis max. 25 km/h und einer Zuladungsmöglichkeit von mind. 40 kg (ohne Fahrer/in). Für Lastenräder gilt eine Mindestnutzlast von 120 kg (ohne Fahrer/in). Die geförderten Fahrzeuge müssen mind. 36 Monate im Gemeindegebiet Neubiberg genutzt werden.
Neubiberg
1000 Euro
Der Gemeinderat hat beschlossen Förderprogramme zur Verfügung zu stellen, um dem Klima etwas Gutes zu tun.
Gänzlich neu wurden Maßnahmen aus den Bereichen Mobilität und Naturschutz aufgenommen, aber auch die bekannten Förderungen im energetischen Sektor um zahlreiche neue Fördertatbestände erweitert.
Was wird gefördert?
In Frage kommen für die Förderung:
Erwerb, Leasing oder Miete von:
- (e-)Lastenfahrrädern
- Lastenanhängern
- Erwachsenen-Dreirädern
Pro privater oder freiberuflicher Person sind innerhalb von fünf Jahren ab Gewährung der ersten Förderung zwei (e-) Lastenräder oder Anhänger förderfähig. Bei Unternehmen und gemeinnützigen Organisationen richtet sich die maximale Anzahl geförderter Fahrzeuge nach der Größe der Einrichtung, z. B. der Anzahl der Mitarbeitenden.
Wichtig:
S-Pedelecs sind nicht förderfähig
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt:
- für e-Lastenfahrräder/elektrisch betriebene Erwachsenen-Dreiräder 20 % des Nettokaufpreises, max. 1000 €
- für Lastenfahrräder/Erwachsenen-Dreiräder 20 % des Nettokaufpreises, max. 700 €
- für Lastenanhänger 20 % des Nettokaufpreises, max. 200 €
Wer kann einen Antrag stellen?
Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:
- Unternehmen
- Gewerbebetriebe
- öffentliche Einrichtungen
- Freiberufler
- gemeinnützige anerkannte Organisationen
- Privatpersonen
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Das Antragsformular kannst du online herunterladen und per Post oder E-Mail an die Gemeinde Neubiberg senden:
Gemeinde Neubiberg,
SG Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
Rathausplatz 12
Zi. A.008 Frau Dr. Barbara Linow
Wie läuft die Förderung ab?
Schritt 1:
Wichtige: Schließe keinen Kaufvertrag ab, bevor du keinen positiven Bescheid erhalten hast.
Fülle den Antrag vollständig aus und beachte, dass du die folgenden Nachweise ebenfalls mit sendest: Angebot zum Erwerb/ Leasing/ zur Miete, woraus der Fahrrad-/ Anhängertyp hervorgeht Datenblatt des Herstellers inkl. Fahrrad/ Anhängertyp.
Schritt 2:
Warte auf einen positiven Bescheid. Du hast ein Jahr lang Zeit dir dein (e-)Lastenfahrrad oder Anhänger zu kaufen.
Schritt 3:
Sende zur Auszahlung der Förderung Rechnung, Leasing-/ Mietvertrag, aus der/dem das Typenmodell hervorgeht sowie Bankbeleg(e) als Zahlungsnachweis.