Lastenfahrrad Förderung in Memmingen
Die Stadt Memmingen fördert wieder den Kauf von Lastenrädern
Gewerbetreibende, Privatpersonen, Stiftungen, Vereine
Nutzung vorrangig in Memmingen, Weiterverkauf innerhalb von 36 Monaten unzulässig.
Memmingen
500 Euro
Die Förderung ist abgelaufen. Aktuell können keine Anträge gestellt werden. Bei Wiederaufnahme informieren wir dich hier.
Lastenräder können schwere Lasten transportieren, verringern das Problem der Parkplatzsuche und unterstützen zugleich die städtische Luftverschmutzung zu reduzieren. Aus diesen Gründen führt die Stadt Memmingen das Förderprogramm zur Anschaffungen von Lastenrädern wieder ein. Die Förderung können bis zum Ende des Jahres Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Memmingen, Gewerbetreibende, gemeinnützige Vereine und Organisationen in Anspruch nehmen.
Was wird gefördert?
In Frage kommen für die Förderung:
- Lasten e-Bikes
- Lastenräder ohne unterstützenden elektrischen Motor
- Lasten-/Kinderanhänger
Gefördert werden Lastenräder, die folgende Anforderungen erfüllen:
- die Mindestzuladung muss min. 40 kg entsprechen
- ein verlängerter Radstand muss gegeben sein oder
- die Transportmöglichkeiten, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind und mehr Volumen oder Gewicht aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt:
- Für Lasten e-Bikes: 20 % bzw. maximal 500 € des Kaufpreises
- Für Lastenräder: 20 % bzw. maximal 250 € des Kaufpreises
- Für Anhänger: 20 % bzw. maximal 100 € des Kaufpreises
Zuschlag bei Nutzung von Ökostrom zum Aufladen (Nachweis erforderlich): 50 €
Wer kann einen Antrag stellen?
Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:
- Privatpersonen, mit Hauptwohnsitz in der Stadt Memmingen
- eingetragene Vereine mit Sitz in Memmingen
- Gewerbetreibende mit Sitz in Memmingen
Von der Zuwendung der Stadt Memmingen ist der Fahrradfachhandel ausgeschlossen.
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Der Antrag zur Förderung kann online eingesehen und per Mail oder Brief versendet werden.
Wie läuft die Förderung ab?
Die Förderung ist abgelaufen. Aktuell können keine Anträge gestellt werden. Bei Wiederaufnahme informieren wir dich hier.
Schritt 1:
Bitte fülle den Antrag aus und sende ihn an die nachfolgende Adresse:
Stadt Memmingen Klimaschutzmanagement
z.Hd. Herrn Hönisch
Schlossergasse 1
87700 Memmingen
klimaschutz@memmingen.de
Wichtig: Die Antragstellung muss vor dem Kauf bzw. der Bestellung des Lastenrads oder Anhängers erfolgen.
Schritt 2:
Neben dem Antrag müssen auch die erforderliche Nachweise eingereicht werden sowie ein Nachweis über die Beschaffung des Fördergegenstandes (z.B. Angebot eines Händlers):
- Gewerbetreibende: ein Gewerbeschein oder ein Handelsregisterauszug in Kopie, aus dem hervorgeht, dass der Sitz oder eine Niederlassung in der Stadt Memmingen existiert
- Freiberufliche Tätigkeit: eine Bescheinigung in Kopie, aus der hervorgeht, dass der Antragsteller, in der Stadt Memmingen Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit hat
- Privatpersonen: eine einfache, aktuelle Meldebescheinigung oder eine Kopie des Personalausweises erforderlich
- Vereine/Gemeinnützige Gruppen: eine Bestätigung über die Befreiung von der Gewerbesteuer
Eingetragene Vereine können die Ansässigkeit über die Vereinsliste auf der Homepage der Stadt Memmingen nachweisen:
Für die Nutzung von Ökostrom muss eine Kopie des Stromliefervertrags mitgeschickt werden.
Schritt 3:
Nach Prüfung der Antragsberechtigung wird im positiven Falle die Förderzusage erteilt.
Wichtig: Die Förderzusage ist sechs Monate ab Zugang gültig. Eine Verlängerung über max. drei weitere Monate ist möglich, hierfür muss aber ein begründeter Ausnahmefall schriftlich vorgelegt werden.
Schritt 4:
Nach Erhalt der letzten Unterlagen wird eine weitere Prüfung der Unterlagen durchgeführt sowie der endgültige Förderbescheid erteilt.
Schritt 5:
Die Fördermittel werden nach positiver Endprüfung innerhalb von 4 Wochen überweisen.
Wichtig: Der Weiterverkauf des Fahrzeuges ist frühestens 36 Monate nach Auszahlung des Förderbetrages möglich.
Weitere Informationen zur Förderung