Lastenfahrrad Förderung in Mainz-Bingen
Förderprogramm KLIMAFIT-DURCHSTARTEN in Mainz-Bingen
Gewerbetreibende, Privatpersonen
Wohnsitz oder Arbeitsplatz im Netzgebiet der Mainzer Netze GmbH. Das Lasten-Transportfahrrad muss für den Transport von Personen und Lasten konstruiert sein, über ein deutlich höheres Transportvolumen verfügen als normale Fahrräder und einen erweiterten bzw. verlängerten Radabstand sowie eine fest verbundene Transporteinheit haben. Ausgeschlossen sind Modell, die lediglich über einen übergroßen Gepäckträger verfügen, sowie nachträglich auf Elektroantrieb umgebaute Modelle.
Mainzer Netzgebiet
700 Euro
Die Stadtwerke Mainz fördern e-Lastenfahrräder mit bis zu 700 €
Klimaschutz geht uns alle an – und wir als Mainzer Stadtwerke wollen hierbei ein gutes Vorbild sein. Im Zuge des „Masterplan
100 % Klimaschutz“ der Stadt Mainz haben wir ein attraktives Förderprogramm ins Leben gerufen
Was wird gefördert?
In Frage kommen für die Förderung:
- e-Lastenfahrräder (Kaufdatum ab dem 01.01.2026)
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt:
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e-Lastenfahrrad mit zulässigem Gesamtgewicht bis 190 kg: 300 €
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e-Lastenfahrrad mit zulässigem Gesamtgewicht ab 191 kg: 700 €
Die Vergabe ist auf max. ein gefördertes Fahrzeug pro Kundin/Kunde pro Jahr begrenzt.
Wer kann einen Antrag stellen?
Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:
- Kunden, die einen Ökostromliefervertrag der Mainzer Stadtwerke Energie und Service GmbH abschließen oder bereits abgeschlossen haben.
Wichtig:
Für das Lastenrad darf keine weitere staatliche Förderung oder eine Förderung bei einem anderen Energieversorger beantragt werden.
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Du kannst das Antragsformular online herunterladen und per Post, E-Mail oder Fax an die Mainzer Stadtwerke schicken:
Postalisch:
Mainzer Stadtwerke Energie und Service GmbH
Rheinallee 41
55118 Mainz
Fax:
06131 12 9 90 90
Wie läuft die Förderung ab?
Schritt 1:
Fülle den Förderantrag nach dem Kauf vollständig aus.
Schritt 2:
Neben dem Antrag benötigst du eine Rechnungskopie
Schritt 3:
Den Antrag und die Nachweise sendest du an die Stadtwerke Mainz. Wenn alle Angaben korrekt und vollständig sind, bekommst du die entsprechende Summe ausgezahlt.
Hinweis:
Die Unterlagen müssen bis spätestens 31.12.2026 an die Mainzer Stadtwerke gesendet werden. Außerdem ist ein Weiterverkauf des geförderten Lastenrads frühestens nach drei Jahren zulässig, ohne dass der Förderbetrag anteilig zurückzuzahlen ist.