Lastenfahrrad Förderung in Lustenau
Jetzt Lastenradförderung holen
Privatpersonen, Stiftungen, Vereine, Unternehmen
Gefördert werden Spezialräder (Dreiräder und Therapieräder) mit und ohne e-Motor sowie Kinder-Radanhänger, Lastenanhänger und Fahrrad-Trolleys, die bei regionalen Fachhändlern gekauft wurden.
Lustenau
600 Euro
Lastenfahrräder werden mit 400 € und Elektro-Lastenfahrräder mit 600 € gefördert. Die Förderung gilt für Privatpersonen, Betriebe und Vereine.
Jetzt auf Lastenrad umsatteln – so günstig wie nie! Die Marktgemeinde fördert den Neukauf von Lastenfahrrädern (mit und ohne e-Motor) sowie Spezialrädern wie Dreirädern, die bei regionalen Fachhändlern gekauft werden. Zusätzlich werden auch Kinderanhänger und Lastenanhänger gefördert, wenn der Kauf bei einem Fachhändler in einer der plan b Gemeinden erfolgt. Zu den plan b Gemeinden gehören Lustenau, Hard, Bregenz, Lauterach, Wolfurt, Kennelbach, Lochau und Schwarzach.
Was wird gefördert?
In Frage kommen für die Förderung:
- Spezialräder (Dreiräder und Therapieräder)
- Kinder-Radanhänger
- Fahrrad-Lastenanhänger
- Fahrrad-Trrolley mit Anhängerkupplung
Pro Haushalt werden mx. je ein Kinderanhänger, ein Lastenanhänger und ein Trolley gefördert.
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt 50 % des Kaufpreises und maximal:
- 120 € bei Fahrrad-Trolleys
- 180 € bei Fahrrad-Lastenanhänger
- 250 € bei Kinder-Radanhänger
- 400 € bei Spezialrädern mit Pedalantrieb
- 600 € bei Spezialrädern mit e-Antrieb
Wer kann einen Antrag stellen?
Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien mit Hauptsitz in Lustenau:
- Privatpersonen
- Betriebe
- Vereine
Wichtig:
Bei Kinder-Transportanhängern müssen zumindest das Kind und ein Elternteil den Hauptwohnsitz in Lustenau haben.
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Du kannst das Antragsformular online bei der Marktgemeinde Lustenau ausfüllen und direkt dort oder per Post an die zuständige Stelle abschicken:
Rathaus
Rathausstraße 1
6890 Lustenau
Wie läuft die Förderung ab?
Schritt 1:
Beantrage die Förderung einfach und bequem online oder per Post. Du kannst den postalischen Antrag hier downloaden.
Schritt 2:
Füge dem Antrag eine Originalrechnung bei. Die Originalrechnung muss auf den Antragssteller adressiert und darf nicht älter als 12 Monate sein.
Wichtig:
Der Förderantrag muss sowohl von dir als auch von dem Händler unterschrieben sein, bevor du beides bei der Gemeinde einreichst.