Lastenfahrrad Förderung in Lingen
Förderung für Privatpersonen in Lingen
Privatpersonen
Förderfähig sind (e-)Lastenfahrräder, die für eine Zuladung von mind. 40 kg zugelassen sind und über Transportmöglichkeiten verfügen, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind und mehr Volumen oder Gewicht aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad. Der Fördergegenstand darf nur für den privaten Gebrauch im Gebiet der Stadt Lingen eingesetzt werden. Die Zweckbindungsfrist des geförderten Fahrzeugs beträgt 36 Monate.
Lingen
500 Euro
Die Stadt Lingen fördert die Anschaffung von (e-)Lastenfahrräder mit bis zu 500 €.
Die Förderung soll ein Anreiz sein, Fahrten mit dem PKW zu vermeiden und auf grüne Mobilität umzusteigen. Lastenfahrräder stellen dabei eine schadstoffarme, lärmreduzierte und flächensparende Alternative dar und können einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.
Was wird gefördert?
In Frage kommen für die Förderung:
- (e-)Lastenfahrräder
Nicht förderfähig:
- nachträglich vorgenommene Umbauten an herkömmlichen Fahrrädern
- gebrauchte oder geleaste Lastenräder
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt:
- Für (e-)Lastenräder: 25 % der Anschaffungskosten und maximal 500 €
Wer kann einen Antrag stellen?
Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:
- Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Lingen
Hinweis: Pro Haushalt kann nur ein Fahrzeug gefördert werden. Eine erneute Antragstellung kann lediglich alle drei Jahre erfolgen.
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Du kannst das Antragsformular online herunterladen und per E-Mail an die Wirtschaftsförderung Lingen senden.
Wie läuft die Förderung ab?
Schritt 1:
Wichtig: Schließe erst einen Kaufvertrag ab, wenn du den Bewilligungsbescheid erhalten hast. Lasse dir zunächst ein konkretes Angebot geben.
Schritt 2:
Fülle den Antrag vollständig aus und füge eine Kopie deines Personalausweises sowie das Angebot bei.
Schritt 3:
Sobald du einen positiven Bescheid erhalten hast, hast du drei Monate Zeit einen Kaufvertrag abzuschließen und die Mittel zu nutzen.