Lastenfahrrad Förderung in Leutenbach

Das Förderprogramm Lastenrad

Lastenrad Förderung in Leutenbach
Wer hat Anrecht?

Privatpersonen

Voraussetzungen

Gefördert werden ausschließlich serienmäßige, zugassungs- und versicherungsfreie e-Lastenräder (bis 25 km/h) mit mindestens 150 kg Gesamtgewicht, 130 cm Radstand und einem fest verbauten Laderaum von ≥ 0,10 m³ (bzw. 0,25 m²). Eigenbauten, Leasingräder und eine Kumulation mit Bundes- oder Landesförderungen sind ausgeschlossen. Das Lastenrad muss mit dauerhaft angebrachten Hinweis („Klimaneutrales Leutenbach“) mindestens 36 Monate selbst genutzt und betriebsbereit gehalten werden; Verkauf oder Weitergabe während dieser Zeit sind nicht gestattet.

Reichweite

Leutenbach

Fördermittel

500 Euro

Die Gemeinde Leutenbach fördert e-Lastenfahrräder mit bis zu 500 €.

Mit dem Förderprogramm unterstützt die Gemeinde Leutenbach die Anschaffung von elektrisch unterstützten Lastenrädern (e-Lastenrädern). Ziel ist die Stärkung der nachhaltigen Mobilität und eine Reduktion von CO₂-Emissionen durch mehr Radverkehr im Alltag.

Was wird gefördert?

In Frage kommen für die Förderung:

  • e-Lastenfahrräder

Umfang der Förderung

Die Förderhöhe beträgt:

  • Für ein Lasten e-Bike: 25 % des Kaufpreises bis max. 500 €

Es kann nur ein Antrag pro Haushalt gestellt werden.

Wer kann einen Antrag stellen?

Einen Antrag stellen können:

  • Volljährige Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Leutenbach

Wo kann ich die Förderung beantragen?

Den Förderantrag kannst du einfach online auf der Seite der Gemeinde Leutenbach herunterladen.

Wie läuft die Förderung ab?

Schritt 1:
Fülle den Antrag vollständig aus

Schritt 2:
Nach Eingang des Förderantrags prüft die Verwaltung die Förderfähigkeit des Antrags auf Vollständigkeit und Zulässigkeit. Bei einem positiven Ergebnis
erhält der/die Antragsstellende einen Bescheid mit der festgelegten Höhe der Zuwendung.

Schritt 3:
Der Kauf muss innerhalb eines Zeitraumes von 5 Monaten nach Gestattung der Fördermittel erfolgen, ansonsten verfällt der Anspruch auf eine Zuwendung. 

Schritt 4:
Nach dem Kauf des Lastenrads sind innerhalb von 4 Wochen folgende Unterlagen einzureichen:

  • Eine Kopie des Kaufbelegs
  • Ein Nachweis über die getätigte Zahlung (z. B. Kontoauszug)
  • Ein Foto des geförderten e-Lastenfahrrads mit dem gut sichtbaren und dauerhaft angebrachten Hinweis auf die Gemeinde als Fördergeberin (Aukleber Klimaneutrales Leutenbach)

Schritt 5:
Der Förderbetrag wird nach vollständigem Vorliegen aller Unterlagen auf das im Antrag angegebene Konto überwiesen.

Bitte beachte: Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung. Änderungen (z. B. bei Modell, Lieferverzug oder Kontaktdaten) müssen der Gemeinde mitgeteilt werden, um den Förderanspruch zu erhalten.

Weitere Informationen
Hier findest du die aktuelle Richtlinie zur Förderung

Kontaktiere jetzt deine Lastenrad-Experten

Gerne beraten wir dich zum Thema Förderung von Lastenrädern am Telefon oder in unserem Shop. Vereinbare dafür einfach einen Termin und besuche uns im Lastenfahrrad-Zentrum in deiner Nähe. Vor Ort haben wir eine breite Auswahl an Lasten e-Bike Modellen und verschiedenen Typen, damit wir mit dir gemeinsam dein passendes Lastenrad finden.