Lastenfahrrad Förderung in Ismaning
Das Förderprogramm für e-Bikes und Lastenfahrräder
Freiberufler, Gewerbetreibende, Privatpersonen, Stiftungen, Vereine
Gefördert werden nur Bikes mit Straßenzulassung, die regelmäßig im Alltag genutzt werden, keine reinen Freizeit- und Sportbikes. Auch gebrauchte Bikes sind förderfähig, sofern sie mit Händlerrechnung angeschafft wurden.
Ismaning
1.000 Euro
Ismaning fördert bereits seit 2019 umweltfreundliche Mobilität.
Die Gemeinde Ismaning möchte durch das Förderprogramm Anreize schaffen, regelmäßig im Alltag auf nachhaltige Mobilität umzusteigen. Ziel ist es, die innerörtliche Verkehrssituation zu entlasten, das fahrradfreundliche Ortsbild zu stärken und zum Klimaschutz beizutragen.
Was wird gefördert?
In Frage kommen für die Förderung:
- (e-)Lastenräder (neu oder gebraucht mit Händlerrechnung)
- Lasten-/Kinderanhänger
- Dreiräder/Vierräder für Senioren oder Menschen mit Behinderung
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt:
- 1.000 € bei Lastenräder und Drei-/ Vierräder
- 250 € bei e-Bikes
- Die 200 € bei Anhängern
Die Förderhöhe beträgt maximal 25 % der Anschaffungskosten. Bei jeder Antragstellung wird nur ein Fahrzeug gefördert.
Wer kann einen Antrag stellen?
Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:
- Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Ismaning (seit mindestens drei Monaten) ab einem Alter von 15 Jahren
- Gemeinnützige Ismaninger Vereine
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Das Antragsformular kann einfach über die Seite der Gemeinde Ismaning abgerufen werden.
Wie läuft die Förderung ab?
Schritt 1:
Bitte fülle den Antrag aus.
Schritt 2:
Sende den Antrag inklusive aller weiteren benötigten Dokumente direkt im Online Programm ab. Benötigt werden die nachfolgenden Unterlagen:
- Nachweis über Wohnsitz und Alter
- Anschaffungsrechnung (max. 6 Monate alt)
- Erklärung über vorherige Förderung
- Alltagsnutzungserklärung
- Eidesstattliche Versicherung
Schritt 3:
Prüfe deine eingegeben Daten und sende das Formular digital ab.
Schritt 4:
Die Gemeinde prüft daraufhin, ob der eingereichte Förderantrag den Vorgaben der Richtline entspricht.
Schritt 5:
Die Haltedauer beträgt 10 Jahre. Bei Verkauf vor Ablauf ist dies der Gemeinde zu melden und eine anteilige Rückzahlung fällig.
Wichtig: Bei dem Förderprogramm handelt es sich um eine freiwillige Leistung. Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung der Förderung besteht somit nicht