Lastenfahrrad Förderung in Ismaning

Das Förderprogramm für e-Bikes und Lastenfahrräder

Lastenrad Förderung in Ismaning
Wer hat Anrecht?

Freiberufler, Gewerbetreibende, Privatpersonen, Stiftungen, Vereine

Voraussetzungen

Gefördert werden nur Bikes mit Straßenzulassung, die regelmäßig im Alltag genutzt werden, keine reinen Freizeit- und Sportbikes. Auch gebrauchte Bikes sind förderfähig, sofern sie mit Händlerrechnung angeschafft wurden.

Reichweite

Ismaning

Fördermittel

1.000 Euro

Ismaning fördert bereits seit 2019 umweltfreundliche Mobilität.

Die Gemeinde Ismaning möchte durch das Förderprogramm Anreize schaffen, regelmäßig im Alltag auf nachhaltige Mobilität umzusteigen. Ziel ist es, die innerörtliche Verkehrssituation zu entlasten, das fahrradfreundliche Ortsbild zu stärken und zum Klimaschutz beizutragen.

Was wird gefördert?

In Frage kommen für die Förderung:

  • (e-)Lastenräder (neu oder gebraucht mit Händlerrechnung)
  • Lasten-/Kinderanhänger
  • Dreiräder/Vierräder für Senioren oder Menschen mit Behinderung

Umfang der Förderung

Die Förderhöhe beträgt:

  • 1.000 € bei Lastenräder und Drei-/ Vierräder
  • 250 € bei e-Bikes
  • Die 200 € bei Anhängern

Die Förderhöhe beträgt maximal 25 % der Anschaffungskosten. Bei jeder Antragstellung wird nur ein Fahrzeug gefördert.

Wer kann einen Antrag stellen?

Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:

  • Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Ismaning (seit mindestens drei Monaten) ab einem Alter von 15 Jahren
  • Gemeinnützige Ismaninger Vereine

Wo kann ich die Förderung beantragen?

Das Antragsformular kann einfach über die Seite der Gemeinde Ismaning abgerufen werden.

Wie läuft die Förderung ab?

Schritt 1:
Bitte fülle den Antrag aus.

Schritt 2:
Sende den Antrag inklusive aller weiteren benötigten Dokumente direkt im Online Programm ab. Benötigt werden die nachfolgenden Unterlagen:

  • Nachweis über Wohnsitz und Alter
  • Anschaffungsrechnung (max. 6 Monate alt)
  • Erklärung über vorherige Förderung
  • Alltagsnutzungserklärung
  • Eidesstattliche Versicherung

Schritt 3:
Prüfe deine eingegeben Daten und sende das Formular digital ab.

Schritt 4:
Die Gemeinde prüft daraufhin, ob der eingereichte Förderantrag den Vorgaben der Richtline entspricht.

Schritt 5:
Die Haltedauer beträgt 10 Jahre. Bei Verkauf vor Ablauf ist dies der Gemeinde zu melden und eine anteilige Rückzahlung fällig.

Wichtig: Bei dem Förderprogramm handelt es sich um eine freiwillige Leistung. Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung der Förderung besteht somit nicht

Weitere Informationen zur Förderung

Kontaktiere jetzt deine Lastenrad-Experten

Gerne beraten wir dich zum Thema Förderung von Lastenrädern am Telefon oder in unserem Shop. Vereinbare dafür einfach einen Termin und besuche uns im Lastenfahrrad-Zentrum in deiner Nähe. Vor Ort haben wir eine breite Auswahl an Lasten e-Bike Modellen und verschiedenen Typen, damit wir mit dir gemeinsam dein passendes Lastenrad finden.