Lastenfahrrad Förderung in Hof
Jetzt Lastenfahrrad Förderung in Hof sichern
gemeinnützige Organisationen, Privatpersonen, Stiftungen, Vereine
Gefördert werden ein- und zweispurige Lastenpedelecs, die eine Tretunterstützung von bis zu 25 km/h haben. Zudem werden zulassungs- und versicherungspflichtige Lastenräder mit einer Tretunterstützung bis zu 45 km/h gefördert. Zudem müssen sie eine Zuladung von 50 kg ermöglichen. Die Zweckbindungsfrist der geförderten Fahrzeuge beträgt 24 Monate.
Hof
500 Euro
Die Stadt Hof bietet eine Lastenrad Förderung in Höhe von 500 € an.
Die Förderung soll einen Anreiz bieten, auf grüne Mobilität umzusteigen.
Was wird gefördert?
In Frage kommen für die Förderung:
e-Lastenfahrräder mit einer Tretunterstützung bis 25 km/h (zulassungsfrei) bzw. 45 km/h (zulassungs- und versicherungspflichtig)
Nicht förderfähig: Gebrauchte oder geleaste Lastenräder, Umbauten, e-Bikes ohne Pedalbetrieb.
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt:
- Einmalig 500 € pro förderfähigem e-Lastenfahrrad.
Wichtig:
- Der Netto-Kaufpreis des Lastenpedelecs muss mindestens 2.500 € (brutto) betragen.
- Die Förderung gilt nur für neue (nicht gebrauchte oder geleaste) Fahrzeuge.
Wer kann einen Antrag stellen?
Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:
- Privatpersonen mit Wohnsitz in Hof
- Gemeinnützige Vereine (sofern die Lastenräder für die gemeinsame Nutzung bzw. einen kostenlosen Verleih zur Verfügung gestellt werden)
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Du kannst das Antragsformular online herunterladen. Den Antrag kannst du ausschließlich per Post bei der Stadt einreichen:
Stadt Hof
Fachbereich 66
Radverkehrsbeauftragter
Karolinenstraße 17
95028 Hof
Wie läuft die Förderung ab?
Schritt 1:
Wichtig: Schließe erst einen Kaufvertrag ab, wenn du den Bewilligungsbescheid erhalten hast. Lasse dir zunächst ein konkretes Angebot geben.
Schritt 2:
Fülle das Antragformular vollständig aus und füge den Nachweis (z.B. Kopie des Personalausweises) deines Erstwohnsitzes bei. Zudem benötigst du ein Angebot für das entsprechende Lastenfahrrad.
Schritt 3:
Du hast nach Erhalt des Bewilligungsbescheids insgesamt 4 Monate Zeit, um das Lastenfahrrad zu kaufen und die Fördermittel abzurufen. Für den Abruf schickst du als Nachweis eine Kopie der Rechnung, eine eindeutige Kassenquittung und einen Nachweis der Bezahlung (z.B. Überweisungsbeleg) an die Stadt Hof.
Schritt 4:
Nach Inbetriebnahme muss das Fahrzeug 24 Monate genutzt werden (Zweckbindungsfrist). Bei einem vorzeitigen Verkauf oder Ausfall ist ggf. eine anteilige Rückzahlung erforderlich. Das geförderte Fahrzeug muss auf Wunsch der Stadt vorgeführt werden können.
Hinweis:
Während der zweijährigen Zweckbindungsfrist bist du verpflichtet, den von der Stadt mitgelieferten Förder-Aufkleber deutlich sichtbar am Fahrzeug anzubringen. Zudem erklärst du dich mit dem Antrag bereit, Fragebögen der Stadt zu deinem Mobilitätsverhalten wahrheitsgemäß auszufüllen (voraussichtlich einmal jährlich)