Lastenfahrrad Förderung in Grünwald

Anreize für grüne Mobilität

Lastenrad Förderung in Grünwald
Wer hat Anrecht?

Freiberufler, Gewerbetreibende, Privatpersonen

Voraussetzungen

Förderfähig sind neue Bikes und Anhänger. Pedelecs und e-Lastenfahrräder dürfen die maximal Geschwindigkeit von 25 km/h nicht überschreiten und müssen StVZO-konform sein.

Reichweite

Grünwald

Fördermittel

1000 Euro

Die Gemeinde Grünwald fördert Pedelecs, (e-)Lastenfahrräder und Lastenanhänger mit bis zu 1000 €.

Die Gemeinde Grünwald möchte ihren Anteil leisten in Richtung grüne Mobilität und dafür gewisse Anreize schaffen.

Was wird gefördert?

In Frage kommen für die Förderung:

  • (e-)Lastenfahrräder
  • Pedelecs
  • Fahrradanhänger

Nicht gefördert werden:

  • Fahrzeuge mit fehlender gesetzlicher Ausstattung (z. B. ohne Lichtanlage/Reflektoren)
  • S-Pedelecs (>25 km/h), E-Roller, Sport-/Rennräder
  • Umbauten bestehender Fahrräder

Umfang der Förderung

Die Förderhöhe beträgt:

  • 25 % für Pedelecs max. 300 €
  • 25 % für Lastenfahrräder ohne Motor und leichte Lastenpedelecs (≥ 35 bis 59 kg Zuladung), max. 750 €
  • 25 % für Lastenpedelecs (≥ 60 kg Zuladung, zuzügl. Fahrer), max. 1000 €
  • 25 % für Fahrradanhänger, max. 200 €

Hinweise:

  • Maximal gefördert werden je Privatperson oder Gewerbebetrieb bis zu zwei Fahrräder und zwei Anhänger, sowie je Freiberufler ein Fahrrad und ein Anhänger. Eine Wiederholung der Förderung ist ausgeschlossen.
  • Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen (z. B. BAFA, KfW) ist zulässig, sofern diese dies erlauben. Die Gesamtförderung darf 90 % der förderfähigen Kosten nicht überschreiten.

Wer kann einen Antrag stellen?

Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:

  • Privatpersonen mit Erstwohnsitz in Grünwald
  • Gewerbetreibende
  • Freiberufler

Wo kann ich die Förderung beantragen?

Du kannst das Antragsformular online herunterladen und per Post oder E-Mail an die Gemeinde Grünwald senden:

Gemeindeverwaltung Grünwald
Umweltamt
Rathausstr. 3
82031 Grünwald

Wie läuft die Förderung ab?

Schritt 1:
Du kaufst dein neues Pedelec, Lastenrad oder den Fahrradanhänger regulär im Handel. Auch die Übernahme von Leasingrückläufern (z.B. aus Dienstrad-Verträgen) am Ende der Laufzeit ist förderfähig.

Schritt 2:
Hebe die detaillierte Rechnung auf deinen Namen sowie einen klare Zahlungsnachweis (mit genauen Angaben über die Höhe der Zahlung, den Empfänger und die Leistung) gut auf. Mache außerdem eigene aussagekräftige Fotos von deinem Fahrrad, die belegen, dass es vollständig nach der StVZO ausgestattet ist (z.B. mit Lichtanlage und Reflektoren).

Schritt 3:
Lade dir den "Förderantrag VII" sowie die datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung online herunter und fülle beides vollständig aus. Sende den Antrag zusammen mit allen in Schritt 2 gesammelten Nachweisen per E-Mail oder Post an die Gemeinde Grünwald.
Hinweis:
Der Antrag muss zwingend spätestens 6 Monate nach dem Rechnungsdatum oder der Übernahme eingereicht werden.

Schritt 4:
Bist du Gewerbebetreiber oder Freiberufler? Dann muss du dem Antrag in Schritt 3 zusätzlich einen Nachweis über deinen Unternehmenssitz in Grünwald sowie die sogenannte De-minimis-Erklärung beilegen.

Schritt 5:
Die Gemeinde prüft Deine eingereichten Unterlagen. Ist alles korrekt und sind noch Fördermittel im Haushaltstopf verfügbar, erhältst du einen Bewilligungsbescheid. Die Fördersumme wird anschließend direkt auf dein Bankkonto überwiesen.
Hinweis:
Die Förderung ist eine freiwillige Leistung der Gemeinde, wodurch es keinen Rechtsanspruch darauf gibt.

Weitere Informationen zur Förderung

Kontaktiere jetzt deine Lastenrad-Experten

Gerne beraten wir dich zum Thema Förderung von Lastenrädern am Telefon oder in unserem Shop. Vereinbare dafür einfach einen Termin und besuche uns im Lastenfahrrad-Zentrum in deiner Nähe. Vor Ort haben wir eine breite Auswahl an Lasten e-Bike Modellen und verschiedenen Typen, damit wir mit dir gemeinsam dein passendes Lastenrad finden.