Lastenfahrrad Förderung in Grünwald
Anreize für grüne Mobilität
Freiberufler, Gewerbetreibende, Privatpersonen
Förderfähig sind neue Bikes und Anhänger. Pedelecs und e-Lastenfahrräder dürfen die maximal Geschwindigkeit von 25 km/h nicht überschreiten und müssen StVZO-konform sein.
Grünwald
1000 Euro
Die Gemeinde Grünwald fördert Pedelecs, (e-)Lastenfahrräder und Lastenanhänger mit bis zu 1000 €.
Die Gemeinde Grünwald möchte ihren Anteil leisten in Richtung grüne Mobilität und dafür gewisse Anreize schaffen.
Was wird gefördert?
In Frage kommen für die Förderung:
- (e-)Lastenfahrräder
- Pedelecs
- Fahrradanhänger
Nicht gefördert werden:
- Fahrzeuge mit fehlender gesetzlicher Ausstattung (z. B. ohne Lichtanlage/Reflektoren)
- S-Pedelecs (>25 km/h), E-Roller, Sport-/Rennräder
- Umbauten bestehender Fahrräder
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt:
- 25 % für Pedelecs max. 500 €
- 25 % für Lastenfahrräder, max. 700 €
- 25 % für e-Lastenfahrräder, max. 1000 €
- 25 % für Fahrradanhänger, max. 200 €
Hinweise:
- Maximal gefördert werden je Privatperson bis zu zwei Fahrräder und zwei Anhänger, sowie je Gewerbebetrieb oder Freiberufler ein Fahrrad und ein Anhänger. Eine Wiederholung der Förderung ist ausgeschlossen.
- Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen (z. B. BAFA, KfW) ist zulässig, sofern diese dies erlauben. Die Gesamtförderung darf 90 % der förderfähigen Kosten nicht überschreiten.
Wer kann einen Antrag stellen?
Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:
- Privatpersonen mit Erstwohnsitz in Grünwald
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Du kannst das Antragsformular online herunterladen und per Post oder E-Mail an die Gemeinde Grünwald senden:
Gemeindeverwaltung Grünwald
Umweltamt
Rathausstr. 3
82031 Grünwald
Wie läuft die Förderung ab?
Schritt 1:
Wichtig: Schließe erst einen Kaufvertrag ab, wenn du den Bewilligungsbescheid erhalten hast. Lasse dir zunächst ein konkretes Angebot geben.
Fülle den Antrag vollständig aus und lege das Angebot, einen Nachweis über deinen Hauptwohnsitz und die Einwilligung zur Datenschutzerklärung bei. Für Gewerbetreibende gilt ein Nachweis über den Unternehmenssitz, sowie die De-minimis-Erklärung
Schritt 2:
Warte auf die Rückmeldung der Gemeinde mit der "Inaussichtstellung"
Schritt 3:
Bei einer positiven "Inaussichtstellung" hast du Zeit innerhalb von 6 Monaten einen Kaufvertrag abzuschließen.
Schritt 4:
Wenn du den Kaufvertrag abgeschlossen hast, musst du einen vollständig ausgefüllten Fahrradpass mit Foto, einen Nachweis über Ausstattung gemäß StVZO und einen Zahlungsnachweis über die Höhe der Zahlung, Empfänger und Leistung an die Gemeinde senden.
Schritt 5:
Die Förderung ist freiwillig und erfolgt ohne Rechtsanspruch, nach Eingang vollständiger Anträge und solange Mittel verfügbar sind. Die Gemeinde kann Nachweise prüfen und Vor-Ort-Kontrollen durchführen. Zweckwidrig verwendete Mittel sind zurückzuzahlen.