Lastenfahrrad Förderung in Gräfelfing
Motivation für grüne Mobilität!
Freiberufler, gemeinnützige Organisationen, Gewerbetreibende, Privatpersonen, Unternehmen
Es wird nur ein (e-)Lastenfahrrad pro Haushalt gefördert und die maximal Motorleistung darf nicht mehr als 250 W betragen.
Gräfelfing
1000 Euro
Die Fördermittel für das Jahr 2025 sind ausgeschöpft und neue Anträge können derzeit nicht mehr eingereicht werden. Am 01.01.2026 beginnt die nächste Antragsphase.
Die Gemeinde Gräfelfing fördert (e-)Lastenfahrräder und Anhänger mit bis zu 1000 € und möchte mit diesen Geldern Bürger:innen motivieren, Energie einzusparen bzw. Energie selbst zu gewinnen und zu nutzen durch alternative Mobilität wie Lastenräder.
Was wird gefördert?
In Frage kommen für die Förderung:
- (e-)Lastenfahrräder
- Lastenanhänger/Transportanhänger (nicht für Hunde und Kinder)
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt:
- 15 % und maximal 1000 € für (e-)Lastenfahrräder
- 20 % und maximal 100 € für einen Lastenanhänger
Wer kann einen Antrag stellen?
Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:
- Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Gräfelfing
- Freiberufler
- Unternehmen & Gewerbetreibende
- gemeinnützige Organisationen
Hinweis: Hersteller von Lastenrädern oder Anhängern, Händler sowie Dienstleister in diesem Bereich sind nur förderberechtigt, wenn es sich um die Anschaffung für das eigene Privatobjekt handelt.
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Du kannst das Antragsformular online ausfüllen. Falls du Fragen haben solltest kannst du dich per E-Mail oder Telefon 089 / 85 82 - 10 67 bei der Gemeinde melden.
Wie läuft die Förderung ab?
Hinweis: Die Fördermittel für das Jahr 2025 sind ausgeschöpft und neue Anträge können derzeit nicht mehr eingereicht werden. Am 01.01.2026 beginnt die nächste Antragsphase.
Schritt 1:
Wichtig: Schließe erst einen Kaufvertrag ab, wenn du den Bewilligungsbescheid erhalten hast. Lasse dir zunächst ein konkretes Angebot geben.
Schritt 2:
Fülle den Antrag vollständig aus und sende es zusammen mit dem den folgenden Nachweisen als Kopie an die Gemeinde Gräfelfing:
- Kostenvoranschlag
- Nachweis über den Unternehmenssitz, Vereinssitz oder Hauptwohnsitz
Schritt 3:
Wenn du einen positiven Bescheid erhalten hast, kannst du dein Lastenrad kaufen. Reiche 12 Monate nach dem Kauf Überweisungsbelege mit genauen Angaben über Höhe der Zahlung, Empfänger und Leistung ein.
Wichtige Hinweise:
- Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden (z. B. vor Kauf oder Auftragserteilung).
- Nach Bewilligung ist die Umsetzung innerhalb von 12 Monaten erforderlich. Eine Verlängerung um weitere 12 Monaten ist nur in Ausnahmefällen möglich., z. B. bei einer Altbaukomplettsanierung oder einem KfW-Neubau. Ein entsprechender Antrag auf Verlängerung ist rechtzeitig an das Sachgebiet Umwelt der Gemeinde Gräfelfing zu stellen.
- Die Förderung erfolgt vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf Auszahlung besteht nicht. Die Förderung endet, wenn die Mittel ausgeschöpft sind.
- Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen (z. B. BAFA, KfW) ist zulässig – außer, sie schließen dies explizit aus.
- Die Gemeinde behält sich stichprobenartige Prüfungen vor. Bei zweckfremder Verwendung müssen ausgezahlte Fördermittel zurückgezahlt werden. Für Schäden oder Folgen übernimmt die Gemeinde keine Haftung.
Weitere Informationen zur Förderung