Lastenfahrrad Förderung in Gladbeck
Gladbeck fördert (e-)Lastenfahrräder und Lastenanhänger
Freiberufler, gemeinnützige Organisationen, Privatpersonen, Stiftungen, Vereine
Förderfähig sind serienmäßig hergestellte (e-)Lastenfahrräder, die über standardisierte Sonderaufbauten sowie Sonderaufbauten zum Transport verfügen. Außerdem müssen diese entweder ein Mindest-Transportvolumen von 1 m³ haben, eine Nutzlast von mindestens 150 kg aufweisen oder eine Zuladung von mindestens 50 kg transportieren können. Der Lastenanhänger muss gemäß der DIN EN 15918 gefertigt worden sein und eine Zuladung von mindestens 20 kg haben.
Gladbeck
650 Euro
Die Stadt Gladbeck fördert die Anschaffung von (e-)Lastenfahrräder und Lastenanhänger mit bis zu 650 €.
Nahmobilitätsförderung und Klimaschutz stellen für die Stadt Gladbeck zentrale umweltpolitische Aufgaben dar. Mit dem Förderprogramm "Lastenfahrradzuschuss" unterstützt die Stadt den klimagerechten Mobilitätswandel und leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.
Was wird gefördert?
In Frage kommen für die Förderung:
- (e-)Lastenfahrräder
- Lastenanhänger
Wichtig:
Es besteht eine Zweckbindungsfrist von 36 Monaten.
Nicht förderfähig sind:
- Vor dem Bescheid angeschaffte Fördergegenstände
- Für den gewerblichen Gebrauch konzipierte (e-)Lastenräder und welche, deren Transportfläche als reine Werbe- oder Verkaufsfläche genutzt werden
- Die Nachrüstung von Lastenfahrräder mit Elektronmotoren durch Dritte
- Gebrauchte oder überwiegend aus gebrauchten Bauteilen bestehende Lasten e-Bikes
- Ausgaben für Prototypen und nicht serienmäßige Sonderanfertigungen
- Eigenleistungen (beispielsweise Nebenkosten wie Finanzierungskosten)
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt:
- 30 % und maximal 650 € für (e)-Lastenfahrräder und Lastenanhänger
Wichtiger Hinweis für Gewerbetreibende:
Bei vorsteuerabzugsberechtigten Antragstellern wird grundsätzlich der Nettobetrag als Berechnungsgrundlage angesetzt.
Wichtiger Hinweis für Kauf und Leasing:
Maßgeblich für die Berechnung ist der anfangs eingereichte Kostenvoranschlag. Fällt der finale Rechnungs- oder Leasingbetrag niedriger aus, wird die Förderung angepasst. Fällt er höher aus, ist ein nachträgliche Erhöhung des Zuschusses ausgeschlossen.
Wer kann einen Antrag stellen?
Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:
- Privatpersonen mit Erstwohnsitz in Gladbeck
- Eingetragene oder gemeinnützige Vereine und Verbände
- Private Unternehmen bis zu einer Betriebsgröße von 20 Mitarbeitenden, Freiberufler oder Selbstständige mit Sitz oder Niederlassung in Gladbeck
- In freier Trägerschaft befindliche Einrichtungen
Hinweise:
- Pro gewerblichen Antragssteller können max. bis zu zwei (e)-Lastenfahrräder und Lastenanhänger gefördert werden
- Bei Privatpersonen ist ein Antrag pro Haushalt möglich
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Du kannst das Antragsformular online runterladen und per Post an die Stadt Gladbeck senden:
Stadt Gladbeck
Amt für Planen, Bauen, Umwelt
Umweltabteilung (61/3)
Willy-Brandt-Platz 2
45964 Gladbeck
Wie läuft die Förderung ab?
Schritt 1: Angebot einholen
Lasse dir zunächst ein konkretes und ausführliches Angebot für dein gewünschtes 8e-9Lastenras oder den Lastenanhänger geben. Schließe zu diesem Zeitpunkt in der Regel noch keinen Kauf- oder Leasingvertrag ab. Wenn du das Rad schon vor der offiziellen Zusage verbindlich bestellen möchtest. geht das auf eigenes Risiko. Du musst diesen vorzeitige Kauf dann aber zwingend im Antrag angeben.
Schritt 2: Antrag stellen
Fülle den Antrag vollständig aus und sende es zusammen mit den folgenden Nachweisen an die Stadt Gladbeck:
- Ausführliches Angebot für die zu fördernden Maßnahmen (die Nutzlast bzw. Zuladung muss aus dem Angebot hervorgehen)
- Nachweis über den 1. Wohnsitz in Gladbeck (z.B. Kopie des Personalausweises- Vorder- und Rückseite)
- Bei Anhängern ein Nachweis zur DIN EN 15918
- Für gewerbliche Antragssteller:
- Unternehmererklärung zu Firmensitz und -größe
- Erklärung zum Antrag auf Gewährung einer "De-minimis"-Beihilfe
Wichtig:
Antragsstellende erklären sich breit, dass ihre Daten zur internen Bearbeitung des Förderprogramms und für anonyme statistische Zwecke genutzt werden können. Außerdem wird ein Aktionslogo am Förderobjekt angebracht und fotografisch dokumentiert. Diese Fotos können im Rahmen der Projektdokumentation öffentlich wirksam verwendet werden. Darüber hinaus ist eine Evaluation des Förderprogramms mithilfe von Interviews und ggf. einer wissenschaftlichen Begleitung beabsichtigt. Des Weiteren ist eine Kontrolle der Beschaffung durch die Stadt Gladbeck möglich.
Schritt 3: Bescheid abwarten und kaufen oder leasen
Wenn du einen positiven Bescheid erhalten hast (oder den vorzeitigen Kauf auf eigenes Risiko im Antrag vermerkt hast), kannst du dein Lasten e-Bike kaufen oder leasen. Du hast 12 Monate Zeit deinen Kauf durch eine Kopie der Rechnung und einer Quittung oder durch den unterschriebenen Leasingantrag nachzuweisen.
Wichtig beim Leasing:
Der Vertrag muss auf 3 Jahre limitiert sein und eine anschließende Übernahme in dein Eigentum vertraglich vereinbaren.