Lastenfahrrad Förderung in Aschheim

Aschheim fördert schadstoffarme Mobilität

Lastenrad Förderung in Aschheim
Wer hat Anrecht?

Freiberufler, gemeinnützige Organisationen, Gewerbetreibende, Privatpersonen, Stiftungen, Vereine

Voraussetzungen

Förderfähig sind Pedelecs mit einer maximalen Unterstützung bis 25 km/h sowie S-Pedelecs mit Tretunterstützung bis 45 km/h. Lastenräder ohne Motor, die einsitzig sind und speziell für den Transport von Personen und Lasten konstruiert wurden, sind ebenfalls förderfähig. e-Lastenräder müssen für eine Zuladung von mindestens 40 kg zugelassen sein und über einen verlängerten Radstand oder einer fest verbauten Transportvorrichtung verfügen

Reichweite

Aschheim

Fördermittel

800 Euro

Die Gemeinde Aschheim fördert (e-)Lastenfahrräder, S-Pedelecs und Fahrräder mit bis zu 800 €.

Durch das Förderprogramm soll ein Anreiz geschaffen werden, Fahrten mit dem PKW auf kürzeren Strecken zu vermeiden. Pedelecs, Lastenräder, Lastenpedelecs und Fahrräder ermöglichen eine schadstoffarme und lärmreduzierte Mobilität.  

Was wird gefördert?

In Frage kommen für die Förderung:

  • (e-)Lastenfahrräder
  • (S-)Pedelecs
  • herkömmliches Fahrrad (mind. 26 Zoll)

Nicht gefördert werden e-Bikes, Segways sowie Umbauten an herkömmlichen Fahrrädern. 

Die Förderung bezieht sich ausschließlich auf neue Bikes! Gebrauchte Bikes sowie geleaste Räder sind von der Förderung komplett ausgeschlossen.

Umfang der Förderung

Die Förderhöhe beträgt:
20 % der förderfähigen Kosten

  • max. 500 € für Pedelecs, S-Pedelecs oder Lastenfahrräder
  • max. 800 € für e-Lastenfahrräder
  • max. 200 € für herkömmliches Fahrrad (mind. 26 Zoll)

Wer kann einen Antrag stellen?

Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:

  • Privatpersonen mit Erstwohnsitz in Aschheim
  • Gewerbetreibende
  • Freiberufler
  • gemeinnützige Organisationen
  • Vereine

Darüber hinaus können Beschäftigte der Gemeinde Aschheim das Sonderförderprogramm in Anspruch nehmen.

Wo kann ich die Förderung beantragen?

Du kannst das Antragsformular online herunterladen, per E-Mail, Telefon oder persönlich erhalten. Der Antrag muss schriftlich per Post eingehen:

Gemeinde Aschheim
Saturnstraße 48
85609 Aschheim 

Wie läuft die Förderung ab?

Schritt 1:
Du kannst den Antrag vor oder nach dem Kauf innerhalb der Geltungsdauer der Richtlinie einreichen. Fülle diesen vollständig aus, unterschreibe ihn und sende ihn gemeinsam mit einem konkreten Angebot oder – bei nachträglicher Antragstellung – mit der Rechnung sowie entsprechenden Kaufnachweisen (z. B. Quittung oder Kontoauszug) ein.

Hinweis für Unternehmen, Gewerbetreibende, Freiberufler und Vereine:
Dem Antrag muss zwingend eine unterschriebene De-minimis-Erklärung beigelegt werden

Schritt 2:
Nach positiver Prüfung des Antrages wird der Zuschuss ermittelt und du erhältst den Bewilligungsbescheid.

Schritt 3:
Die Auszahlung einer bewilligten Förderung erfolgt auf Basis der Rechnungsbelege und Kaufnachweise des Fördergegenstandes. Die Belege sind innerhalb von 6 Monaten nach Bewilligung bei der Gemeinde einzureichen

Wichtig:

  • Pro Antragsteller wird für die Dauer des Programms nur ein Fahrrad gefördert
  • Das Rad muss mindestens 2 Jahre behalten werden. Bei einem vorzeitigen Verkauf muss der Förderbetrag anteilig zurückgezahlt werden.

Weitere Informationen zur Förderung

Kontaktiere jetzt deine Lastenrad-Experten

Gerne beraten wir dich zum Thema Förderung von Lastenrädern am Telefon oder in unserem Shop. Vereinbare dafür einfach einen Termin und besuche uns im Lastenfahrrad-Zentrum in deiner Nähe. Vor Ort haben wir eine breite Auswahl an Lasten e-Bike Modellen und verschiedenen Typen, damit wir mit dir gemeinsam dein passendes Lastenrad finden.